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Inhalt archiviert am 2022-11-17

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Gemeinsamer Ausschuß EG-Indien tagt in Brüssel

Vom 10.-11. Oktober 1994 tagte in Brüssel zum achten Mal der gemeinsame Ausschuß EG-Indien; es war die erste Sitzung nach Inkrafttreten des neuen Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien über Partnerschaft und Entwicklung im August 1...

Vom 10.-11. Oktober 1994 tagte in Brüssel zum achten Mal der gemeinsame Ausschuß EG-Indien; es war die erste Sitzung nach Inkrafttreten des neuen Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien über Partnerschaft und Entwicklung im August 1994. Die beiden Delegationen waren sich über die wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit bis zum Jahr 2000 im Grundsatz einig. Danach sollen die Entwicklungsanstrengungen Indiens weiter von der Union unterstützt werden, vornehmlich auf sozialen Gebieten (Grundschulerziehung, Gesundheit und Beschäftigung); dasselbe gilt für die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu beiderseitigem Wohl. Die Kooperation wird auf folgende Bereiche ausgedehnt: Enegiemanagement und Normen, Seeverkehr und Hafenbetrieb. Sonstige bedeutende Kooperationsbereiche sind: technische Unterstützung zur Qualitätsverbesserung land- und meereswirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Informationsmaßnahmen über bestehende und neue Gesundheits- und Pflanzenschutzanforderungen für den agroindustriellen Sektor in Indien. Der gemeinsame Ausschuß unterstrich die Notwendigkeit von Joint Ventures beim Wissens- und Technologietransfer. Zu diesem Zweck richtet die EU in Bombay eine europäische Beratungsstelle für Unternehmen und in Neu Delhi ein Technologie-Informationszentrum ein. Darüber hinaus sprach sich der Ausschuß für folgende Maßnahmen aus: Veranstaltung sektorspezifischer Infrastrukturinvestment-Workshops in Europa, Informationsmaßnahmen für mittelständische Unternehmen in Europa, Einrichtung einer Ad-hoc-Arbeitsgemeinschaft zur Koordinierung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit im 4. Rahmenprogramm, projektbezogene Zusammenarbeit auf gemeinsamen Interessengebieten (neben Umwelt, Landwirtschaft, Gesundheit), Umbildung der beiden wichtigsten Arbeitsgruppen des Ausschusses (Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit; Entwicklungszusammenarbeit), Veranstaltung regelmäßiger Sitzungen (abwechselnd in New Delhi und Brüssel). Für die Entwicklungszusammenarbeit hat die EU seit 1976 insgesamt 1,6 Mrd. ECU aufgewendet. Erwähnenswert ist die Aufstockung der sektoriellen Unterstützung für die Grundschulerziehung um 150 Mio. ECU (größtes EU-Hilfsprogramm dieser Art für Drittländer).

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