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Inhalt archiviert am 2022-11-17

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Wirtschafts- und Sozialausschuß: Geschäftsordnung

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß (WSA) hat seine Geschäftsordnung veröffentlicht, die das Plenum am 2. Juni 1994 verabschiedet hatte. Der WSA ist als Vertretung der wirtschaftlichen und sozialen Kräfte der Mitgliedstaaten das beratende Organ des Rates und der Kommission mi...

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß (WSA) hat seine Geschäftsordnung veröffentlicht, die das Plenum am 2. Juni 1994 verabschiedet hatte. Der WSA ist als Vertretung der wirtschaftlichen und sozialen Kräfte der Mitgliedstaaten das beratende Organ des Rates und der Kommission mit allgemeiner Aufgabenstellung. Der Ausschuß hat das Recht, aus eigener Initiative Stellungnahmen zu allen Fragen abzugeben, die die Aufgaben der Gemeinschaft betreffen. Die Geschäftsordnung umfaßt folgende Kapitel: - Organisation des Ausschusses; - Arbeitsweise des Ausschusses; - Allgemeine Bestimmungen. Der Ausschuß ist nach folgenden Fachgruppen gegliedert: - Landwirtschaft und Fischerei; - Verkehr und Kommunikationsmittel; - Energie, Atomfragen und Forschung; - Wirtschafts-, Finanz- und Währungsfragen; - Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen; - Sozial- und Familienfragen, Bildungswesen und Kultur; - Außenbeziehungen, Außenhandels- und Entwicklungspolitik; - Regionale Entwicklung, Raumordnung und Städtebau; - Umweltschutz, Gesundheitswesen und Verbrauch.