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Kommission genehmigt Beihilfe für BULL-Konzern

Auf Vorschlag von Karel Van Miert, Kommissar für Wettbewerbspolitik, hat die Kommission eine Beihilfe des französischen Staates an den BULL-Konzern in Form einer Kapitalzuführung genehmigt. BULL ist ein breitgefächertes französisches Unternehmen; es fertigt und vertreibt Compu...

Auf Vorschlag von Karel Van Miert, Kommissar für Wettbewerbspolitik, hat die Kommission eine Beihilfe des französischen Staates an den BULL-Konzern in Form einer Kapitalzuführung genehmigt. BULL ist ein breitgefächertes französisches Unternehmen; es fertigt und vertreibt Computer (Eigenentwicklungen, offene Systeme und Personalcomputer) und bietet EDV-Dienstleistungen an (Support, Wartung- und Pflege, Programmierarbeiten). Die Kommission hatte in dieser Sache bereits zweimal ein Verfahren eingeleitet: 1993 wegen einer Kapitalzuführung in Höhe von 2,5 Mrd. FF und 1994 wegen einer Kapitalzuführung in Höhe von 8,6 Mrd. FF, wovon 3,1 Mrd. FF aufgrund der Einleitung des Verfahrens noch nicht ausgezahlt worden sind (Urteil Boussac). Der Plan zur Umstrukturierung des Unternehmens wurde von den Kommissionsdienststellen und einem unabhängigen Berater insbesondere daraufhin untersucht, ob er dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten entspricht. Dieser im Juli von der Kommission verabschiedete Beihilferahmen bestimmt, unter welchen strikten Bedingungen Unternehmen Umstrukturierungshilfen erhalten dürfen. Der Gemeinschaftsrahmen basiert auf den einschlägigen Erfahrungen der Kommission und der Rechtsprechung des Gerichtshofs.

Länder

Frankreich