Leitlinien für staatliche Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor
Die Europäische Kommission hat Leitlinien für staatliche Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor herausgegeben. Diese Leitlinien gelten für den gesamten Fischereisektor, d. h. für die Nutzung der lebenden Meeresschätze, die Aquakultur, die Produktionsmittel sowie die Verarbeitung und Vermarktung der daraus hervorgehenden Erzeugnisse. Nicht erfaßt sind Freizeitbetätigungen ohne Erwerbszweck sowie die Sportfischerei. Die Leitlinien betreffen insbesondere die allgemeinen Prinzipien für finanziellen Unterstützung, die direkt oder indirekt aus öffentlichen Haushaltsmitteln gewährt wird. Zuschüsse für Vorhaben, die durch die Europäische Union mitfinanziert werden, fallen hingegen nicht darunter. Es werden verschiedene Beihilfekategorien festgelegt und die Grundsätze, die für diese Kategorien gelten, u. a.: - Beihilfen für Ausbildung und Verbreitung von Kenntnissen: Beihilfen für die technische und wirtschaftliche Ausbildung der in der Fischerei tätigen Personen gelten als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, sofern sie ausschließlich dazu bestimmt sind, die Kenntnisse der Begünstigten zu verbessern, die so die Rentabilität ihrer Tätigkeit steigern können. - Forschungsbeihilfen: Beihilfen im Rahmen der wissenschaftlichen und technischen Forschung gelten als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, sofern deren Verwendung kontrolliert wird und Staatsangehörige der Gemeinschaft unter Einhaltung der Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes Zugang zu den Ergebnissen erhalten.