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Europäische Stiftung für Berufsbildung

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung veranstaltet am 24. Oktober 1994 ihr erstes Beratungsforum; im Mittelpunkt steht der Entwurf des Arbeitsprogramms 1995 der Stiftung. Das Treffen wird vom Direktor der Stiftung, Peter de Rooij, geleitet. Die Stiftung wird am 1. Januar...

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung veranstaltet am 24. Oktober 1994 ihr erstes Beratungsforum; im Mittelpunkt steht der Entwurf des Arbeitsprogramms 1995 der Stiftung. Das Treffen wird vom Direktor der Stiftung, Peter de Rooij, geleitet. Die Stiftung wird am 1. Januar 1995 in Turin (I) ihre Arbeit aufnehmen. Sie ist Teil des EU-Konzepts zur Unterstützung der EU-Partnerländer in Mittel- und Osteuropa, den neuen unabhängigen Staaten und der Mongolei. Sie wird bei der Reform der Berufsausbildungssysteme helfen und die Zusammenarbeit bei der Berufsausbildung zwischen den Partnerländern und den EU-Mitgliedstaaten fördern. Die Stiftung hat folgende Aufgaben: - Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Entwicklungen im Bereich der Berufsbildung; sie liefert die Grundlagen für bereichsübergreifende Maßnahmen wie Informationsverbreitung, Personalentwicklung und Aufbau von Netzen; - Unterstützung bei der Durchführung von Programmen zur Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die zwischen der EU und den von TACIS und PHARE betroffenen Ländern vereinbart wurden. Die Stiftung wird diese Programme weiterhin dezentral durchführen, d. h. unter der Zuständigkeit der Regierungen der Partnerländer; - Unterstützung bei der Durchführung des Programms TEMPUS für die Reform im Hochschulbereich. Die Stiftung berücksichtigt ganz besonders den erhöhten Ausbildungsbedarf, der sich aus dem wirtschaftlichen Umwandlungsprozeß ergibt; - Mithilfe bei der Koordinierung der Ausbildungsunterstützung der G-24-Länder sowie internationaler Einrichtungen. Die Stiftung wird von einem Direktorium geleitet, in dem die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Kommission vertreten sind. Daneben existiert ein Beratungsforum, das sich aus Vertretern der Partnerländer zusammensetzt.

Länder

Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Belarus, Tschechien, Estland, Georgien, Ungarn, Kirgisistan, Kasachstan, Litauen, Lettland, Moldau, Polen, Rumänien, Russland, Slowenien, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan