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Inhalt archiviert am 2022-11-17

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Arbeitsprogrammentwurf für die Europäische Stiftung für Berufsbildung

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung hat einen ersten Entwurf für das Arbeitsprogramm 1994-1996 vorgelegt, außerdem eine Unterlage über Rolle, Aufgaben und Ziele der Europäischen Stiftung für Berufsbildung. Das Arbeitsprogramm entstand bei den Vorbereitungen für das Bera...

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung hat einen ersten Entwurf für das Arbeitsprogramm 1994-1996 vorgelegt, außerdem eine Unterlage über Rolle, Aufgaben und Ziele der Europäischen Stiftung für Berufsbildung. Das Arbeitsprogramm entstand bei den Vorbereitungen für das Beratungsforum der Stiftung am 24. Oktober 1994. Die Europäische Stiftung für Berufsbildung übernimmt 1995 die Verwaltung des Programms TEMPUS II. Das Arbeitsprogramm schafft eine Diskussionsgrundlage. Die Stiftung möchte zum Fachzentrum heranwachsen für die Zusammenarbeit bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung zwischen den EU-Mitgliedstaaten, der Kommission und den Ländern Mittel- und Osteuropas, den unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion und der Mongolei. Die Programme PHARE und TACIS spielen eine Schlüsselrolle bei der Festlegung der Ziele und vorrangigen Bereiche der Stiftung. Zunächst einmal wird sich die Stiftung folgenden Aufgaben widmen: - stärkere Betonung der Entwicklung von Humanressourcen im globalen Reformprozeß der Partnerstaaten; - Schaffung besonderer Partnerschaftsprogramme für die Zusammenarbeit zwischen EU-Stellen und Aus- und Weiterbildungseinrichtungen der Partnerstaaten; - schrittweise Übernahme der Managementverantwortung für die Programme PHARE und TACIS; - Veranstaltung von Partnerkonferenzen als umfassende Maßnahme zum Dialog und zur Zusammenarbeit. Das Arbeitsprogramm 1994-1996 befaßt sich mit der Rolle, den Aufgaben und Zielen der Stiftung. Sobald das Beratungsforum seine Stellungnahme abgegeben hat, wird der endgültige Entwurf zur Genehmigung an das Direktorium weitergeleitet.

Länder

Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Belarus, Tschechien, Estland, Georgien, Ungarn, Kirgisistan, Kasachstan, Litauen, Lettland, Moldau, Mongolei, Polen, Rumänien, Russland, Slowenien, Slowakei, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan