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Inhalt archiviert am 2022-11-17

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Telekommunikation und Informationsgesellschaft

Als erster Schritt zur Durchführung des Aktionsplans für die europäische Informationsgesellschaft hat die Europäische Kommission dem Rat und dem Parlament den ersten Teil des Grünbuchs über die Telekommunikationsinfrastruktur vorgelegt. In den meisten Mitgliedstaaten sind die...

Als erster Schritt zur Durchführung des Aktionsplans für die europäische Informationsgesellschaft hat die Europäische Kommission dem Rat und dem Parlament den ersten Teil des Grünbuchs über die Telekommunikationsinfrastruktur vorgelegt. In den meisten Mitgliedstaaten sind die Telekommunikationsnetze in der Hand staatlicher Monopole, den Telekom-Betreibern. Im ersten Teil des Grünbuchs schlägt die Kommission einen Zeitplan für die "Verwettbewerblichung" der Telekommunikationsinfrastruktur vor. Der zweite Teil erscheint Ende des Jahres; er behandelt die Modalitäten der Liberalisierung. Als sofortige Maßnahme will die Kommission den Betreibern zweckgebundener Infrastrukturen (z. B. Kabelfernsehgesellschaften und -netzen) die Möglichkeit einräumen, bereits liberalisierte Telekommunikationsleistungen anzubieten. Private Hochleistungsnetze sowie innovative Bildungs- und Unterhaltungsdienste für den privaten Bereich sind sehr bedeutsame Wachstumsindustrien. Hier wird jedoch keineswegs ein "Nullsummenspiel" zwischen alten und neuen Betreibern gespielt. Der Markt erfüllt alle Voraussetzungen für einen sprunghaftes Wachstum. Die Vorteile des beschriebenen Vorgehens: - Engpässe in den vorhandenen Netzen werden überwunden oder umgangen. - Öffentliche und private Investitionen werden angeregt (dazu sind verläßliche regulatorische Rahmenbedingungen erforderlich). - Der Wettbewerbsdruck bringt die Gebühren näher an die tatsächlichen Kosten heran, was die Preise für Mietleitungen dramatisch senken wird. - Innovations- und Experimentierfreude werden angeregt; daraus ergibt sich maximale Flexibilität und bessere Qualität der Dienstleistungen. - Der Einsatz der Infrastruktur für Multimedia- und interaktive Dienste wird besonders gefördert. - Die Wachstumsmöglichkeiten für den europäischen Telekom-Sektor vergrößern sich deutlich. - Die Bildung paneuropäischer und globaler Allianzen wird möglich. Der bedeutendste Vorteil ist jedoch die gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie insgesamt. Dazu müssen zukunftweisende Dienste für dieGeschäftskommunikation verfügbar sein, die qualitativ und preislich mit den Diensten der Konkurrenten in stärker liberalisierten Umgebungen mithalten können (USA und Japan). In der Vergangenheit wurden bereits Schritte zu mehr Wettbewerb unternommen, allerdings nicht im Sprachtelefondienst. Die Telekommunikationspolitik der Union konzentriert sich nun auf den 1. Januar 1998; dann wird der Sprachtelefondienst für die breite Öffentlichkeit liberalisiert; allerdings gelten noch Übergangsvorschriften für bestimmte Mitgliedstaaten. Die Industrie braucht jetzt Klarheit darüber, wie und wann die Liberalisierung der Infrastruktur fortgesetzt wird. Um ein kohärentes Vorgehen zu ermöglichen, schlägt die Kommission folgendes vor: Wo bereits Wettbewerb unter Telekommunikationsdiensten herrscht, sollte die zugrundeliegende Infrastruktur frei gewählt werden können. Deshalb müssen Beschränkungen für die Bereitstellung eigener oder fremder Infrastruktur in folgenden Bereichen sofort aufgehoben werden: - Satellitenkommunikationsdienste; - bereits liberalisierte erdgebundene Telekommunikationsdienste (einschließlich Kabelfernsehnetze, jedoch ohne Sprachtelefondienste für die breite Öffentlichkeit), also Daten- und Mehrwertdienste sowie Sprachdienste für Unternehmensnetze und geschlossene Benutzergruppen; - (Richtfunk-)Verbindungen zwischen mobilen Netzen zu Zwecken der Mobilkommunikation. Rasches Handeln könnte schwere Hindernisse für bereits verwettbewerblichte Dienste beseitigen und die Wirksamkeit der EU-Liberalisierungsmaßnahmen erhöhen. Studien im Auftrag der Kommission zeigen, daß universale Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten durch Maßnahmen in diesem Bereich nicht behindert werden. Die endgültige Liberalisierung der Infrastruktur für Sprachtelefondienste (1.1.98) muß allerdings abgesichert werden; beispielsweise muß die ordentliche Finanzierung von Netzen und Netzentwicklungen gesichert sein. Das derzeitige Niveau universaler und öffentlicher Dienstleistungen muß nicht nur beibehalten, sondern positiv weiterentwickelt werden. Um Sicherungsmaßnahmen dieser Art zu entwerfen, muß die Öffentlichkeit umfassend konsultiert werden; damit wird sich Teil 2 des Grünbuchs beschäftigen. Das Grünbuch der Kommission wird den Rat in die Lage versetzen, am 17. November 1994 über die Liberalisierungsgrundsätze und einen verläßlichen Zeitplan zu entscheiden.