Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Reformierung des Hochschulwesens durch internationale Zusammenarbeit der Hochschulen im Rahmen von "Tempus"
Die Europäische Kommission hat einen Aufruf für die Reformierung des Hochschulwesens durch internationale Zusammenarbeit der Hochschulen im Rahmen des Programms Tempus veröffentlicht. Die vierte Phase des Programms Tempus umfasst den Zeitraum von 2007 bis 2013. Das allgemeine Ziel des Programms ist es, die Zusammenarbeit in der Hochschulbildung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Partnerländern zu erleichtern. Das Programm unterstützt insbesondere die freiwillige Anpassung an die Entwicklungen in der EU im Bereich der Hochschulbildung, die sich aus der Strategie Europa 2020 und dem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) sowie dem Bologna-Prozess ergeben. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen hat zum Ziel, die multilaterale Zusammenarbeit zu fördern, wobei die Reform und die Modernisierung der Hochschulbildung im Mittelpunkt stehen. Das Spektrum der Einrichtungen und Organisationen, die als Partner/Mitbegünstigte am Programm Tempus teilnehmen können, reicht von Hochschuleinrichtungen und -organisationen bis hin zu nichtakademischen Einrichtungen und Organisationen wie Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, Projektträgern aus der Industrie und Behörden. Diese Einrichtungen und Organisationen müssen ihren Sitz in Ländern haben, die den folgenden vier Gruppen förderfähiger Länder angehören: - 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union; - westliche Balkanländer, d.h. Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien sowie Kosovo; - südliche und östliche Nachbarländer der Europäischen Union, d.h. Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Besetztes Palästinensisches Gebiet, Syrien, Tunesien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Russische Föderation und Ukraine; - zentralasiatische Republiken, d.h. Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können nationale Projekte und mehrere Länder umfassende Projekte finanziert werden: Nationale Projekte müssen an nationalen Prioritäten ausgerichtet sein, die die EU-Delegationen und die zuständigen Behörden in den Partnerländern in enger Zusammenarbeit festlegen. Projekte, die mehrere Länder umfassen, müssen sich nach regionalen Prioritäten richten, die sich aus der EU-Politik der Zusammenarbeit mit den Regionen der Partnerländer ergeben.Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur Tempus & Bilaterale Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/32/10 Büro: BOUR 2/17 Avenue du Bourget 1 1140 Brüssel Belgien Die offizielle Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Amtsblatt der Europäischen Union finden Sie im ABl. Nr. C 278 vom 15. Oktober 2010(öffnet in neuem Fenster)