EU-Mittel für die Bekämpfung von Schadorganismen in den Überseeischen Departements Frankreichs
Die Europäische Kommission hat folgenden Rechtsakt veröffentlicht: Entscheidung der Kommission vom 5. Oktober 1994 über einen Beitrag der Gemeinschaft zur Finanzierung von Programmen für die Bekämpfung von Schadorganismen der Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnisse zugunsten der französischen überseeischen Departements für das Jahr 1994. Die Gemeinschaftsbeteiligung an der Finanzierung des Programms beschränkt sich auf 60 % der Ausgaben für Maßnahmen, die gemäß der Entscheidung 93/522/EWG förderungswürdig sind, und beläuft sich für 1994 auf 1.000.000 ECU bei Gesamtausgaben von 1.666.700 ECU (ohne MwSt.). Betroffen sind die Departements Guadeloupe, Martinique, Guyana und Réunion.
Länder
Guadeloupe, Guyana, Martinique, Réunion