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Inhalt archiviert am 2022-11-17

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Bessere Dynamik und Innovationskraft mittelständischer Unternehmen

Der Rat der Europäischen Union hat folgenden Rechtsakt verabschiedet: Entschließung des Rates vom 10. Oktober 1994 über die freie Entfaltung der Dynamik und der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen, einschließlich Handwerk und Kleinstunternehmen, in einer Wettbew...

Der Rat der Europäischen Union hat folgenden Rechtsakt verabschiedet: Entschließung des Rates vom 10. Oktober 1994 über die freie Entfaltung der Dynamik und der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen, einschließlich Handwerk und Kleinstunternehmen, in einer Wettbewerbswirtschaft. Vorrangiges Anliegen der Entschließung ist die Verbesserung des ordnungspolitischen und verwaltungsrechtlichen Umfelds für die Unternehmen durch Beseitigung sowohl interner Hürden (insbesondere finanzieller und betriebswirtschaftlicher Art) als auch externer Hürden (insbesondere rechtlicher und administrativer Art). Ferner verlangt die Entschließung eine Vertiefung und Verbesserung der gemeinschaftlichen Informationsarbeit für die Unternehmen, die Förderung der Zusammenarbeit und der Partnerschaft sowie die kontinuierliche Fortentwicklung und Koordinierung der Instrumente der Gemeinschaft. Darüber hinaus ersucht der Rat die Kommission: - zu gewährleisten, daß Klein- und Mittelbetriebe einen besseren Zugang zu den spezifischen Forschungsprogrammen des 4. Rahmenprogramms erhalten; - insbesondere zu gewährleisten, daß die spezifischen Programme zur Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse sowie zur Förderung des Technologietransfers und des Innovationsgeschehens den Erfordernissen von Klein- und Mittelbetrieben angepaßt werden; - den Zugang von Klein- und Mittelbetrieben zu Gemeinschaftsprogrammen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch vereinfachte Verfahren zu erleichtern. Die Entschließung hält ferner einen Ausschuß für erforderlich, der das Umfeld für mittelständische Unternehmen verbessern und vereinfachen hilft. Dieser soll Anhörungen durchführen über Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die die Gründung, Erweiterung und Übertragung von Unternehmen behindern.