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Vorankündigung der Aufrufs zu Vorschlägen BRITE/EURAM III

Am 15. Dezember 1994 veröffentlicht die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine Ausschreibung zum spezifischen FTE-Programm Industrie- und Werkstofftechnologien (BRITE/EURAM III). Hinweis: Die offizielle Bekanntmachung erfolgt erst am 15. Dezem...

Am 15. Dezember 1994 veröffentlicht die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine Ausschreibung zum spezifischen FTE-Programm Industrie- und Werkstofftechnologien (BRITE/EURAM III). Hinweis: Die offizielle Bekanntmachung erfolgt erst am 15. Dezember; der folgende Text ist lediglich eine Vorankündigung. Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum spezifischen Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien (1994-1998) (Bereiche 1, 2 & 3)(BRITE/EURAM III) Aufgrund des Beschlusses des Parlaments und des Rats über das vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (ABl. Nr. L 126 vom 18.5.1994 S. 1) und der Ratsentscheidung über das spezifische Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien (ABl. Nr. L 222 vom 26.8.1994 S. 19) fordert die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungs- und technologische Entwicklungsprojekte (FTE-Projekte), thematische Netzwerke und Sondierungsprämien sowie kooperative Forschungsvorhaben auf. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Entscheidung über das spezifische Programm wurde ein Arbeitsprogramm festgelegt, das die detaillierten Ziele und die Art der durchzuführenden Vorhaben sowie die entsprechenden Finanzierungsregelungen enthält. Konsortien von Organisationen (Hochschulen, Forschungszentren und Industrieunternehmen einschließlich mittelständische Unternehmen (KMU)), die für eine Beteiligung an dem Programm in Frage kommen, werden aufgefordert, Vorschläge für die im nachstehenden Arbeitsprogramm festgelegten Bereiche und Themen einzureichen. Die Forschungsbereiche und -themen werden in der Regel über Forschungs- und technologische Entwicklungsprojekte auf Kostenteilungsbasis bearbeitet, wobei die Durchführungsbestimmungen in Anhang III der Entscheidung über das spezifische Programm zu beachten sind. In der Regel liegt der Beitrag der Gemeinschaft zu FTE-Projekten auf Kostenteilungsbasis bei höchstens 50% der Gesamtkosten, wobei die Beteiligung bei zunehmender Marktnähe schrittweise geringer wird. Hochschulen und andere Einrichtungen, die keine analytische Haushaltsrechnung anwenden, erhalten eine Erstattung auf der Grundlage von 100% der zusätzlichen Kosten. Im allgemeinen sollten an den Vorhaben mindestens zwei nichtverbundene Industrieunternehmen aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten oder aus einem Mitgliedstaat und einem assoziierten Staat beteiligt sein. Vorschläge für FTE-Projekte im Bereich der industriellen und Grundlagenforschung müssen bei der Kommission vor dem 15. März 1995 (12.00 Uhr) eingehen. In der Regel liegt der Beitrag der Gemeinschaft zu thematischen Netzwerken bei durchschnittlich höchstens 20.000 ECU je Partner und Jahr und deckt bis zu 100% der zusätzlichen Kosten für die Koordinierung der Aktion und die Durchführung der Maßnahmen. Für thematische Netzwerke können Vorschläge ständig ab Veröffentlichung dieser Aufforderung bis zum 17. Dezember 1997 (12.00 Uhr) eingereicht werden. Maßnahmen zur Förderung des Technologieeinsatzes, um die Beteiligung von industriellen KMU zu unterstützen und zu erleichtern (CRAFT): Gewährung einer Prämie, die bis zu 75% der Kosten der Sondierungsphase bis zu einem Höchstbetrag von 45.000 ECU deckt (22.500 ECU wenn ausnahmsweise nur ein einzelnes KMU Antragsteller ist); die Gemeinschaftsfinanzierung für kooperative Forschungsvorhaben ("Gemeinschaftsforschung"), an denen mindestens vier nichtverbundene KMU aus mindestens zwei Mitgliedstaaten oder aus einem Mitgliedstaat und einem assoziierten Staat beteiligt sind, deckt in der Regel 50% der Forschungskosten. Vorschläge für Sondierungsprämien oder kooperative Forschungsvorhaben können ständig ab Veröffentlichung dieser Aufforderung bis zu den nachstehend genannten Terminen eingereicht werden: - Vorschläge für Sondierungsprämien, bei denen beabsichtigt ist, in Stufe 2 einen vollständigen Vorschlag für ein FTE-Projekt (industrielle Forschung) zu unterbreiten: 12. Juni 1996 (12.00 Uhr); - Vorschläge für Sondierungsprämien, bei denen beabsichtigt ist, in Stufe 2 einen Vorschlag für ein kooperatives Forschungsvorhaben einzureichen: 11. Juni 1997 (12.00 Uhr); - Vorschläge für kooperative Forschungsvorhaben (Stufe 2): 17. Dezember 1997 (12.00 Uhr). Jede der Gemeinschaft im Zusammenhang mit Projektanträgen oder Verträgen gegebene Information wird vertraulich behandelt. Nähere Einzelheiten über die Verfahren zur Einreichung der Vorschläge (Informationspaket) und den Vertrag, der mit erfolgreichen Antragstellern geschlossen wird, sind auf Anfrage bei den Dienststellen der Kommission erhältlich. Desgleichen können Beschreibungen bisheriger Arbeiten in ähnlichen Programmen angefordert werden. Der gesamte Schriftverkehr im Zusammenhang mit dieser Aufforderung ist an folgende Adressen zu richten: - FTE-Projekte und Vorschläge für thematische Netzwerke: KEG, GD XII - C1; Rue Montoyer 75; B - 1040 Brüssel; Tel.: 0032/2/295.23.45; Telex: COMEU B 21877; Fax: 0032/2/295.80.46. CRAFT-Vorschläge (Sondierungsprämien und kooperative Forschungsvorhaben): KEG, GD XII - C3; Rue Montoyer 75; B - 1040 Brüssel; Tel.: 0032/2/295.52.90; Telex: COMEU B 21877; Fax: 0032/2/299.46.35. Nachstehend ein Überblick über das Arbeitsprogramm für die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: - Bereich 1: Produktionstechnologien: 1.1 Integration neuer Technologien in die Produktionssysteme; 1.2 Entwicklung sauberer Produktionstechnologien; 1.3 Rationelle Verwendung von Rohstoffen; 1.4 Sicherheit und Zuverlässigkeit der Produktionssysteme; 1.5 Humane und organisatorische Faktoren in Produktionssystemen; - Bereich 2: Werkstoffe und Technologien zur Produktinnovation: 2.1 Werkstofftechnik; 2.2 Neue Methoden für Produktentwicklung und Fertigung; 2.3 Zuverlässigkeit und Qualität von Werkstoffen und Produkten; 2.4 Technologien zur Wiederverwertung von Produkten am Ende ihres Lebenszyklus; - Bereich 3: Technologien für Verkehrsmittel: . Bereich 3A : Technologien für die Luftfahrt: 3A.1 Luftfahrzeug-Entwurfsverfahren und Systemintegration; 3A.2 Luftfahrzeugproduktion; 3A.3 Technologien zur Effizienzverbesserung von Luftfahrzeugen; 3A.4 Umwelttechnologien; 3A.5 Technologien für Luftfahrzeugsicherheit; 3A.6 Technologien für den Luftfahrzeugbetrieb; . Bereich 3B : Technologien für land- und wassergebundene Verkehrsmittel: 3B.1 Entwurf und Konstruktion von Fahrzeugen und Systemintegration; 3B.2 Fahrzeugproduktion; 3B.3 Technologien zur Verbesserung der Effektivität von Verkehrsmitteln; 3B.4 Umwelttechnologien; 3B.5 Technologien für die Sicherheit von Verkehrsmitteln; 3B.6 Technologien für den Betrieb von Verkehrsmitteln.