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Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen hinsichtlich der Entwicklung von WISE-Meer im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen hinsichtlich der Entwicklung des Wasserinformationssystems für Europa WISE-Meer im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie veröffentlicht. Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie verpflichtet d...

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen hinsichtlich der Entwicklung des Wasserinformationssystems für Europa WISE-Meer im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie veröffentlicht. Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Meeresstrategien zu entwickeln, um bis 2020 einen guten Umweltzustand zu erhalten oder zu erreichen und die nachhaltige Nutzung mariner Waren und Dienstleistungen zu sichern. Wie die Wasserrahmenrichtlinie sorgt sie für einen umfassenden und langfristigen Managementprozess der Umweltfragen, die die aquatische Umwelt, in diesem Fall die Meeresumwelt, unter der Souveränität oder Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten beeinflussen. Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ergänzt außerdem die Wasserrahmenrichtlinie und erweitert den Umweltschutz auf Meeresgewässer in europäischen Meeresregionen. Dazu gehören die durch die Wasserrahmenrichtlinie abgedeckten Küstengewässer (nicht jedoch die Übergangsgewässer). Insgesamt ist WISE die "wasserbezogene" Komponente des European Shared Environmental Information System, wobei WISE-Meer als ein Modul entwickelt wird. Ziel der Europäischen Kommission ist sicherzustellen, dass die Entwicklung von WISE-Meer vollen Nutzen aus anderen Entwicklungen im Arbeitsfeld von Meeresdaten und Bereitstellung von Informationen, wie z. B. der Entwicklung einer Meeresdienstleistungskomponente GMES (Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung) und der Entwicklung eines europäischen maritimen Beobachtungs- und Datennetzwerks zieht.Die offizielle Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finden Sie unter: ABl. Nr. S 142 vom 27. Juli 2011(öffnet in neuem Fenster)