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Inhalt archiviert am 2022-11-17

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Kommission genehmigt Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch ERICSSON und RAYCHEM

LM ERICSSON AG (Schweden) und RAYCHEM CORPORATION (USA) haben der Kommission gemeinsam eine Vereinbarung über die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens gemeldet, in dem im wesentlichen sämtliche Tätigkeiten und das Gesamtvermögen von RAYNET CORPORATION, einer vor der Transa...

LM ERICSSON AG (Schweden) und RAYCHEM CORPORATION (USA) haben der Kommission gemeinsam eine Vereinbarung über die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens gemeldet, in dem im wesentlichen sämtliche Tätigkeiten und das Gesamtvermögen von RAYNET CORPORATION, einer vor der Transaktion 100%igen Tochtergesellschaft von RAYCHEM, zusammengelegt werden. ERICSSON gehört zu den Weltmarktführern bei Herstellung und Verkauf von Elektronik- und Telekommunikationssystemen. RAYCHEM produziert und verkauft hochwertige Industrieprodukte, die unter anderem in der Luft- und Raumfahrt-, Automobil-, Elektronik- und Telekommunikationsindustrie eingesetzt werden. Die Tätigkeiten von RAYNET umfassen die Herstellung und den Verkauf faseroptischer Übertragungssysteme für den Zugang zu Telekommunikationsnetzen. Die Kommission hat die angemeldete Transaktion geprüft und erhebt keine Einwände dagegen.