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Inhalt archiviert am 2022-11-17

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Berichtigung eines Aufrufs zu Interessenbekundungen: Berater für Unternehmenspolitik und Tourismus

Die Europäische Kommission, GD XXIII, hat den Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen für die Erstellung eines Verzeichnisses von Beraterfirmen berichtigt (ABl. Nr. S 179 und ABl. Nr. C 260 vom 17.9.1994). Diese Berichtigung wird untrennbarer Bestandteil des genannten...

Die Europäische Kommission, GD XXIII, hat den Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen für die Erstellung eines Verzeichnisses von Beraterfirmen berichtigt (ABl. Nr. S 179 und ABl. Nr. C 260 vom 17.9.1994). Diese Berichtigung wird untrennbarer Bestandteil des genannten Aufrufs. - Nach dem Titel wird unter der Mitteilungsnummer 94/C 260/06 folgendes hinzugefügt: "(Text von Bedeutung für den EWR)". - Ziffer 3 erhält folgende Fassung: "Die vorliegende Bekanntmachung dient dazu, einzelne Berater, Beratungsfirmen, Verbände und Organisationen oder Unternehmen zur Interessenbekundung im Hinblick auf eine mögliche Zusammenarbeit mit der Kommission bei verschiedenen Aspekten der Bereiche Unternehmenspolitik, Handel, Handwerk, Tourismus und Sozialwirtschaft aufzufordern." - In Ziffer 4 wird folgendes hinzugefügt: "Aufträge mit einem Wert von über 200.000 ECU bzw. Studien mit einem Wert von über 100.000 ECU werden in einer getrennten Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht." - In Ziffer 5: - erhalten der erste und der zweite Gedankenstrich folgende Fassung: "- Fachkompetenz und Erfahrung in einem oder mehreren der unter Ziffer 11 angeführten Bereiche," "- allgemeine Erfahrung im Bereich kleinere und mittlere Unternehmen oder in einem bzw. mehreren Aspekten der Unternehmenspolitik, des Handels, Handwerks, Tourismus und der Sozialwirtschaft;" - wird der vierte Gedankenstrich wie folgt ergänzt: "unter anderem Vollständigkeit und Genauigkeit der eingereichten Unterlagen". - Ziffer 6 erhält folgende Fassung: "Schlußtermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: Die Teilnahmeanträge können während der gesamten Gültigkeitsdauer des Verzeichnisses eingesandt werden, ausgenommen die letzten drei Monaten vor Ablauf der Frist." In Ziffer 11 wird der Buchstabe "M" (Bereitstellung von qualifiziertem Personal) gestrichen und folgender Buchstabe "P" eingefügt: "P. Informationen für die GD XXIII: P.1 Erhebung und Analyse von Informationen über die Entwicklung von besonderen Aspekten des Tourismus: Kulturtourismus, Landtourismus, Tourismus mit Berücksichtigung des Umweltschutzes, Tourismusförderung. P.2 Qualitative Auswertung der bereits fertiggestellten Projekte über die Entwicklung im Tourismusmarkt. P.3. Analyse von bestehenden Berichten über die Entwicklung des Tourismus und Erstellung von zusammenfassenden Berichten, welche die Informationen und Vorschläge zusammenhängend darstellen." - Ziffer 20 erhält folgende Fassung: "Bewerber werden gebeten der Kommission jede wesentliche Änderung der unter Ziffer 13 angeführten Angaben in ihren Unterlagen mitzuteilen."