Rat kann jetzt die verbleibenden spezifischen Programme verabschieden
Rat der Forschungsminister der Europäischen Union trifft sich am 1. Dezember 1994, um über die verbleibenden spezifischen Programme des 4. Rahmenprogramms für Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) zu befinden: - Verkehr; - Biotechnologie; - gesellschaftspolitische Schwerpunktforschung; - Verbreitung und Nutzung von Forschungsergebnissen; - Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern; - Umwelt und Klima; - Biomedizin und Gesundheitswesen; - nukleare Sicherheit; - Gemeinsame Forschungsstelle (EG); - Gemeinsame Forschungsstelle (EURATOM); - kontrollierte thermonukleare Fusion (obwohl bereits am 29. September 1994 Einigung über dieses spezifische Programm erzielt worden war, muß es noch formell verabschiedet werden.) Der Rat hat nun zwei Möglichkeiten. Falls Einigung über die spezifischen Programme erzielt wird, erfolgt die formelle Verabschiedung, sobald die Texte der spezifischen Programme in allen Amtssprachen vorliegen. Die zweite Möglichkeit besteht darin, die Programme nach erzielter Einigung noch auf derselben Sitzung zu verabschieden. Sollte die zweite Möglichkeit gewählt werden, kann die Kommission die Programmaufrufe am 15. Dezember 1994 veröffentlichen, jedoch nur für Programme, die vom Rat formell verabschiedet wurden. Es ist wahrscheinlich, daß der Rat die restlichen Programme am 1. Dezember verabschiedet, damit die Aufrufe wie geplant am 15. Dezember erfolgen können. Für drei Programme ergehen allerdings keine Aufrufe, nämlich für die beiden Programme der Gemeinsamen Forschungsstelle und das Programm für thermonukleare Fusion. Die spezifischen Programme, auf die sich der Rat bereits am 29. September 1994 geeinigt hatte, wurden am 23. November 1994 vom Fischereirat formell verabschiedet: - Telematikanwendungen; - Normen, Messen, Prüfen; - Meereswissenschaften und -technologien; - Landwirtschaft und Fischerei; - nichtnukleare Energien; - Zusammenarbeit mit Drittländern. Alle Aufrufe für diese Programme ergehen voraussichtlich wie geplant am 15. Dezember. Dies gilt allerdings nicht für das Programm über die Zusammenarbeit mit Drittländern, da bestimmte Fragen noch nicht geklärt sind. Ein beschränkter Aufruf ist allerdings wahrscheinlich.