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Inhalt archiviert am 2022-11-17

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EU-Hilfe für die besetzen Gebiete

Anfang November 1994 erörterten Vertreter der Europäischen Kommission, der Europäischen Investitionsbank und der palästinensischen Behörden in Gaza das Programm zur Zusammenarbeit mit den besetzten Gebieten für das Jahr 1995. Es wurde vereinbart, die Hilfe der Kommission im Ja...

Anfang November 1994 erörterten Vertreter der Europäischen Kommission, der Europäischen Investitionsbank und der palästinensischen Behörden in Gaza das Programm zur Zusammenarbeit mit den besetzten Gebieten für das Jahr 1995. Es wurde vereinbart, die Hilfe der Kommission im Jahr 1995 auf folgende Bereiche zu konzentrieren: - institutionelle Entwicklung zum Aufbau eines leistungsfähigen Regierungssystems mittels technischer Hilfe und befristeter Unterstützung bei den laufenden Kosten; - Förderung eines raschen, nachhaltigen und angemessenen Wirtschaftswachstums mittels Investitionen und Arbeitsbeschaffungsprojekten, die auch die Lebensqualität im Gaza-Streifen verbessern helfen. Neben den Hilfen zum Wiederaufbau der besetzten Gebiete beteiligt sich die Kommission mit über 30 Mio. ECU pro Jahr am ordentlichen Haushalt für Bildung und Gesundheit des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten. 1994 überwies sie ferner 12,9 Mio. ECU an den dessen Haushalt für Lebensmittelhilfen. 1993 und 1994 unterstützte die Kommission folgende Projekte in den besetzten Gebieten: - Wohnungsbauprogramm: 10 Mio. ECU; - Bau und Renovierung von Schulen: 10 Mio. ECU; - Darlehen für mittelständische Unternehmen: 6 Mio. ECU; - Rehabilitierung ehemaliger Häftlinge: 5,5 Mio. ECU; - Unterstützung der palästinensischen Polizei (zu gleichen Teilen für laufende Ausgaben und lebenschonende Ausrüstungen): 10 Mio. ECU; - Unterstützung der palästinensischen Polizei (laufende Ausgaben): 10 Mio. ECU; - demographische Indikatoren: 1,4 Mio. ECU; - Material für die Wahlregistrierung: 0,1 Mio. ECU; - Gesundheitsprojekte: 2,65 Mio. ECU; - Bildung: 19,7 Mio. ECU; - Umwelt und Wasserversorgung: 1,55 Mio. ECU; - Landwirtschaft und Produktion: 1,8 Mio. ECU; - Aufbau von Institutionen: 1,5 Mio. ECU; - Forschung: 1 Mio. ECU. Die EU-Hilfen für Gaza und die West Bank belaufen sich 1995 auf 50 Mio. ECU. Für den Zeitraum 1994-1998 sind insgesamt 250 Mio. ECU an Beihilfen vorgesehen. Ferner stellt dieEuropäische Investitionsbank Darlehen in Höhe von 250 Mio. ECU bereit für langfristiger Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur, dazu zählen auch Vorhaben im Umwelt-, Finanz- und Privatsektor.