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Inhalt archiviert am 2023-03-09

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Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Gemeinsame Mobilitätsprojekte sowie Joint-Degree-Projekte

Die Europäische Kommission hat zur Einreichung von Vorschlägen für Gemeinsame Mobilitätsprojekte sowie Joint-Degree-Projekte zwischen der Europäischen Union und Australien sowie zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea aufgerufen. Allgemeines Ziel ist, das gege...

Die Europäische Kommission hat zur Einreichung von Vorschlägen für Gemeinsame Mobilitätsprojekte sowie Joint-Degree-Projekte zwischen der Europäischen Union und Australien sowie zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea aufgerufen. Allgemeines Ziel ist, das gegenseitige Verständnis zwischen der EU und Australien sowie zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea einschließlich einer umfassenderen Kenntnis ihrer Sprachen, Kulturen und Institutionen, zu fördern und die Qualität der Hochschul- und Berufsbildung durch die Anregung ausgewogener Partnerschaften zwischen Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen in Europa, Australien und Korea zu verbessern. Im Rahmen dieser Aufforderung werden zwei Arten von Aktivitäten gefördert, nämlich Gemeinsame Mobilitätsprojekte und Joint-Degree-Projekte (Projekte für Studiengänge mit gemeinsamem Abschluss). Im Falle der Gemeinsamen Mobilitätsprojekte (JMP) werden Konsortien von postsekundären Berufsbildungseinrichtungen aus der EU und Partnerländern gefördert, um gemeinsame Studien- und Ausbildungsgänge durchzuführen und die Mobilität von Studierenden und Dozenten zu verwirklichen. Die Unterstützung umfasst Pauschalzuschüsse für die Verwaltung sowie Zuschüsse für Studierende und für das Lehr- und Verwaltungspersonal. Ein solches Konsortium muss aus mindestens 3 postsekundären Berufsbildungseinrichtungen aus 3 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und aus mindestens 2 Einrichtungen des Partnerlandes bestehen. Joint-Degree-Projekte (JDP) werden gefördert, um doppelte oder gemeinsame Studiengänge zu entwickeln und zu verwirklichen. Die Unterstützung umfasst Pauschalzuschüsse für die Entwicklung und die Verwaltung sowie Zuschüsse für Studierende und für das Lehr- und Verwaltungspersonal. Ein solches Konsortium muss aus mindestens 2 Hochschuleinrichtungen aus 2 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mindestens 2 Einrichtungen des Partnerlandes bestehen.