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Inhalt archiviert am 2022-11-17

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Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit von Handwerksbetrieben und Kleinstunternehmen

Im Rahmen des mehrjährigen Aktionsprogramms für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Handwerksbetrieben beabsichtigt die Kommission versuchsweise Pilotprojekte für die Zusammenarbeit durchzuführen. Damit soll Handwerksbetrieben und Kleinstunternehmen geholfen werden,...

Im Rahmen des mehrjährigen Aktionsprogramms für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Handwerksbetrieben beabsichtigt die Kommission versuchsweise Pilotprojekte für die Zusammenarbeit durchzuführen. Damit soll Handwerksbetrieben und Kleinstunternehmen geholfen werden, dauerhafte Partnerschaften mit Unternehmen aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes einzugehen. Es hat sich gezeigt, daß eine transnationale Zusammenarbeit für Handwerksbetriebe des Europäischen Wirtschaftsraumes eine wirksame Methode sein kann, die Märkte in anderen Staaten besser kennenzulernen, neue Märkte zu erschließen und die wirtschaftliche Kompetenz durch Kennenlernen anderer Betriebspraktiken zu steigern. Es ist für kleine Unternehmen jedoch sehr schwierig, selbständig adäquate Partner zu finden und zu ihnen dauerhafte Wirtschaftsbeziehungen herzustellen. Zumeist benötigen sie Beratung und Unterstützung durch entsprechende Organisationen. Ziel der genannten Versuchsmaßnahme ist es daher, den betreffenden Unternehmen dazu zu verhelfen, die Vorteile des großen Binnenmarktes zu nutzen, indem sie mit Hilfe von Beratungsorganisationen Partnerschaften eingehen. Die vorliegende Bekanntmachung richtet sich daher an Einrichtungen, die bereits Erfahrung in der Beratung von Handwerksbetrieben und Kleinbetrieben haben und nachweisen können, daß sie transnationale Kooperationsvorhaben aufbauen und Unternehmen kompetent betreuen können. Eine transnationale Zusammenarbeit kann sich auf die gemeinsame Produktion von Waren oder Leistungen, den Vertrieb oder die Suche nach neuen Märkten beziehen. Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen sollen finanziell dabei unterstützt werden, Pilotprojekten im Bereich der transnationalen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen auszuarbeiten und durchzuführen. In derartigen Pilotprojekten müssen Einrichtungen und Unternehmen aus mindestens zwei verschiedenen Staaten zusammenarbeiten. Die Europäische Kommission übernimmt ggf. bis zu 50 % der Gesamtkosten der genehmigten Pilotprojekte bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 ECU. Die Beihilfe der Europäischen Kommission ist vom Erfolg des jeweiligen Projektes abhängig. Jedes Projekt hat drei Phasen zu durchlaufen: - Information der Unternehmen und Vorbereitung der Treffen zwischen Unternehmen aus verschiedenen Staaten: Auswahl der Teilnehmer, Koordinierung der Arbeiten und Sitzungen der Beratungsfachleute aus den betreffenden Staaten; - Organisation der Treffen der ausgewählten Unternehmen zusammen mit den Unterstützungseinrichtungen; - Verwirklichung der Kooperationsprojekte und Unterstützung der Unternehmen: Folgemaßnahmen, Auswahl der geeigneten Partner, Hilfe bei Übersetzung und Ausarbeitung der Verträge usw. Es muß ein Abschlußbericht mit Analyse der erzielten Resultate vorgelegt werden.Weitere Informationen: European Commission; DG XXIII; Unit B/3 "Improvement of conditions for enterprise and market access"; 200 rue de la Loi (AN80); B-1049 Brussels; Fax +32-2-2952154 Vorschläge sind an folgende Adresse zu richten: European Commission; Directorate-General XXIII/B; 200 rue de la Loi (AN80 4/44); B-1049 Brussels

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