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JOULE-THERMIE: spezifisches Programm für nichtnukleare Energieträger

Am 29. September 1994 wurde das spezifische Programm "nichtnukleare Energien" des 4. Rahmenprogramms vom Rat der Forschungsminister angenommen. Das Programm umfaßt Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (JOULE) sowie Demonstrationsvorhaben (THERMIE). Für 1995-1998 stehen insg...

Am 29. September 1994 wurde das spezifische Programm "nichtnukleare Energien" des 4. Rahmenprogramms vom Rat der Forschungsminister angenommen. Das Programm umfaßt Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (JOULE) sowie Demonstrationsvorhaben (THERMIE). Für 1995-1998 stehen insgesamt 967 Mio. ECU zur Verfügung - 55% davon für THERMIE (etwa 532 Mio. ECU) und 45% für JOULE (etwa 435 Mio. ECU). Der erste Aufruf zu Vorschlägen wird am 15. Dezember 1994 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Für das Programm ist die Generaldirektion Energie (GD XVII) zuständig. Die Demonstrationskomponente (THERMIE) umfaßt zwei unterschiedliche Kategorien. 1. In der ersten Kategorie werden Projekte finanziell unterstützt, die neuartige Techniken, Verfahren oder Produkte weiterentwickeln oder realisieren möchten, soweit sie das FuE-Stadium weitgehend verlassen haben. Es geht in diesen Projekten darum, die technische und wirtschaftliche Rentabilität der gewählten Technologie nachzuweisen, indem sie erstmalig auf breiterer Basis eingesetzt wird. Die Förderung konzentriert sich auf folgende Bereiche: rationelle Energienutzung (Bauwesen, Industrie, Energiewirtschaft und Brennstoffzellen, Verkehr), erneuerbare Energien (Sonnenkollektoren, erneuerbare Energie in Gebäuden, Wind, Biomasse und Abfall, kleine Wasserkraftwerke, Erdwärme) sowie fossile Brennstoffe (feste Brennstoffe und Kohlenwasserstoffe). Um förderungswürdig zu sein, müssen derartige Vorschläge von Konsortien eingereicht werden, denen wenigstens zwei (Industrie-) Unternehmen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten (oder aus einem Mitgliedstaat und einem assoziierten Land) angehören, wobei die Konsortialpartner nicht derselben Unternehmensgruppe angehören dürfen. Eine etwaige Förderung beschränkt sich auf 40% der beihilfefähigen Kosten. Etwa 108 Mio. ECU werden voraussichtlich für Projekte ausgegeben, die über den Aufruf für 1995 ermittelt werden. Vorschläge zu diesem Aufruf müssen bis spätestens 24. März 1995 eingereicht werden. 2. In der zweiten Kategorie wird finanzielle Unterstützung für sonstige Initiativen gewährt: - Entwicklung und Umsetzung einer Demonstrationsstrategie im Energiebereich; - Verbreitung von Energietechnologie; - vorbereitende, flankierende und unterstützende Maßnahmen; - Technologiesimulation mit dem Ziel, die Beteiligung mittelständischer Unternehmen anzuregen und zu erleichtern. Um förderungswürdig zu sein, müssen derartige Vorschläge von Konsortien eingereicht werden, denen wenigstens zwei Einrichtungen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten angehören. Der Beihilfesatz liegt zwischen 50% und 100%. Obwohl die Vorhaben der zweiten Kategorie im Rahmen einer Dauerausschreibung ermittelt werden (Vorschläge können bis zum 17. Dezember 1997 jederzeit eingereicht werden), wird schnellstmöglich eine erste Auswahlrunde stattfinden (spätestens Mitte 1995).