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Aufruf zu Vorschlägen für das spezifische Programm "Meereswissenschaften und -technologien"

Die Europäische Kommission, GD XII, hat folgende Bekanntmachung veröffentlicht: Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum spezifischen Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der Meereswissenschaften und -tec...

Die Europäische Kommission, GD XII, hat folgende Bekanntmachung veröffentlicht: Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum spezifischen Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der Meereswissenschaften und -technologien (1994-1998) (Bereiche A, B, C sowie Bereich D.1). 1. Aufgrund des Beschlusses des Parlaments und des Rats über das vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (1994-1998) (Beschluß 1110/94/EG vom 26.4.1994; ABl. Nr. L 126 vom 18.5.1994 S. 1) und der Ratsentscheidung über das spezifische Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der Meereswissenschaften und -technologien fordert die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungs- und technologische Entwicklungsprojekte, einschließlich Demonstration, (FTE-Projekte) sowie für konzertierte Aktionen auf. Gemäß Artikel 5, Absatz 1, der oben genannten Entscheidung über das spezifische Programm wurde ein Arbeitsprogramm festgelegt, das die detaillierten Ziele und die Art der durchzuführenden Vorhaben sowie die entsprechenden Finanzierungsregelungen enthält. Konsortien von Organisationen (Hochschulen, Forschungszentren und Industrieunternehmen einschließlich KMU), die für eine Beteiligung an dem Programm in Frage kommen, werden aufgefordert, Vorschläge für die im nachstehenden Arbeitsprogramm festgelegten Bereiche und Themen einzureichen. Die Forschungsbereiche und -themen werden in der Regel über Forschungs- und technologische Entwicklungsprojekte auf Kostenteilungsbasis und über Konzertierte Aktionen bearbeitet, wobei die Durchführungsbestimmungen in Anhang III der Entscheidung über das spezifische Programm zu beachten sind. 2. In der Regel liegt der Beitrag der Gemeinschaft zu FTE-Projekten auf Kostenteilungsbasis bei höchstens 50% der Gesamtkosten, wobei die Beteiligung bei zunehmender Marktnähe schrittweise geringer wird. Hochschulen und andere Einrichtungen, die keine analytische Haushaltsrechnung anwenden, erhalten eine Erstattung auf der Grundlage von 100% der zusätzlichen Kosten. Im allgemeinen sollten an den Vorhaben mindestens zwei nichtverbundene Partner aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten oder aus einem Mitgliedstaat und einem assoziierten Staat, die EFTA/EWR Länder inbegriffen, beteiligt sein. Der Beitrag der Gemeinschaft zu konzertierten Aktionen kann bis zu 100% der Koordinierungsausgaben betragen. Der Beitrag der Gemeinschaft für begleitende Maßnahmen kann bis zu 100% der gesamten Kosten betragen. Die Vorschläge - ein Original und 5 Kopien - dürfen nicht später bei der Kommission eintreffen als 15.3.1995 (12.00) Uhr, für die Unterbereiche A.1 A.2 B.1.1 B.1.3 B.2 C.1 C.2 15.6.1995 (12.00) Uhr, für die Unterbereiche A.3 und B.1.2 sowie für Auswertung und Verbreitung von Ergebnissen. Einreichung der Vorschläge per Fax ist nicht zulässig. 3. Maßnahmen zur Technologiestimulierung mit dem Ziel, die Beteiligung von KMU zu unterstützen und zu erleichtern (CRAFT): Gewährung einer Prämie, die bis zu 75% der Kosten der Sondierungsphase bis zu einem Höchstbetrag von 45.000 ECU deckt (22.500 ECU wenn ausnahmsweise nur ein einziger KMU Antragsteller ist); die Gemeinschaftsfinanzierung für kooperative Forschungsvorhaben, an denen mindestens zwei nichtverbundene KMU aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten oder aus einem Mitgliedstaat und einem assoziierten Staat beteiligt sind, deckt in der Regel 50% der Forschungskosten. Vorschläge für Sondierungsarbeiten oder kooperative Forschungsvorhaben können ständig ab Veröffentlichung dieser Aufforderung bis zu den nachstehend genannten Terminen eingereicht werden: - Vorschläge für Sondierungsarbeiten, bei denen beabsichtigt ist, in Phase 2 einen vollständigen Vorschlag für ein FTE-Projekt zu unterbreiten: 11.6.1997 (12.00); - Vorschläge für Sondierungsarbeiten, bei denen beabsichtigt ist, in Phase 2 einen Vorschlag für ein kooperatives Forschungsvorhaben einzureichen: 11.6.1997 (12.00); - Vorschläge für kooperative Forschungsvorhaben (Phase 2): 17.12.1997 (12.00). Anträge für ein FTE-Projekt der Phase 2 müssen zu den üblichen Fristen für Forschungsprojekt-Vorschläge eingereicht werden. 4. Nachstehend ein Überblick über das Arbeitsprogramm für die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: Forschungsbereich A: Meereswissenschaften (1) Erforschung des Systems Meer 1. Mechanismen der Zirkulation und des Austausches der Wassermassen 2. Praktische und theoretische integrierte Studien zur Modellierung und Definition der Widerstandsfähigkeit pelagischer und benthischer Ökosysteme der Randmeere und der Ozeanbecken 3. Studien zur Biodiversität als Grundlage zum Verständnis von Aufbau, Dynamik und Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen 4. Prozesse und Flüsse an der Grenzfläche Luft/Wasser zum besseren Verständnis biogeochemische Zyklen 5. Flüsse von Wärme und organischer und mineralischer Stoffe an der Grenzfläche Wasser/Meeresboden (einschließlich hydrothermaler Quellen und kalter Sickerstellen in Schelfmeeren) 6. Sedimentationsprozesse in der Tiefsee, am Kontinentalabhang und am Schelfrand (2) Extreme Meeresumwelten 1. Die Tiefseebecken im Nordatlantik und im Mittelmeer 2. Eisbedeckte Meere auf der Nordhalbkugel (Arktische und subarktische Meere) 3. Die Brandungs- und Spritzwasserzone europäischer Küsten (3) Erforschung regionaler Meere 1. Das Mittelmeer 2. Die Ostsee 3. Das Gebiet Kanaren - Azoren und die Alboransee (Straße von Gibraltar) 4. Der Kontinentalrand des Nordostatlantik Forschungsbereich B: Strategische Meeresforschung (1) Küsten- und Schelfmeerforschung 1. Küstenprozesse und Morphodynamik der Küsten 2. Aufbau und Dynamik von Schelf-Ökosystemen 3. Verfahren für Überwachung, Vorhersage und Management des Kontinentalschelfs und des Küstengebiets (2) Küsteningenieurwesen und natürlichen Befestigungen 1. Küstenstrukturen 2. Fernerkundung Forschungsbereich C: Meerestechnologie (1) Grundlagentechnologien 1. Störungsfreie Technologien 2. Kommunikation und Orientierung unter Wasser 3. Bildgebende Unterwasser-Systeme 4. Nutzung biologischer Meeresressourcen außerhalb von Fischerei und Aquakultur 5. Unterwasser-Geotechniken (2) Fortgeschrittene Technologien 1. Unbemannte Geräteträger und autonome Systeme 2. Ozeanographische Geräte für Messungen und Probennahme 3. Biosensoren Übrige: Auswertung und Verbreitung der Ergebnisse von MAST-I und MAST-II Projekten, einschließlich Demonstrations-Projekte. 5. Jede der Kommission im Zusammenhang mit Projektanträgen oder Verträgen gegebene Information wird vertraulich behandelt. 6. Nähere Einzelheiten über die Verfahren zur Einreichung der Vorschläge (Informationspaket) und den Vertrag, der mit erfolgreichen Antragstellern geschlossen wird, sind auf schriftliche Anfrage, Fax zugelassen, bei den Dienststellen der Kommission erhältlich. Desgleichen können Beschreibungen bisheriger Arbeiten in ähnlichen Programmen angefordert werden. II - Aufruf zu Bewerbungen für Bereich D.1: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum spezifischen Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der Meereswissenschaften und -technologien (1994-1998) (Bereich D.1). - Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen um die Ausrichtung von Lehrgängen für Fortgeschrittene; - Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für individuelle Stipendien. Aufgrund des Beschlusses des Parlaments und des Rats über das vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (1994-1998) (Beschluß 1110/94/EG vom 26.4.1994; ABl. Nr. L 126 vom 18.5.1994 S. 1) und der Ratsentscheidung über das spezifische Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der Meereswissenschaften und -technologien fordert die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Einreichung von Bewerbungen für Lehrgänge für Fortgeschrittene und für Stipendien auf. Gemäß Artikel 5, Absatz 1, der oben genannten Entscheidung über das spezifische Programm wurde ein Arbeitsprogramm festgelegt, das die detaillierten Ziele und die Art der durchzuführenden Vorhaben sowie die entsprechenden Finanzierungsregelungen enthält. 1. Lehrgänge für fortgeschrittene: Die Kommission (GD XII/D-3) beabsichtigt im Rahmen des Programms Meereswissenschaften und -technologien (MAST-III) (als flankierende Maßnahme zu den FTE-Zuschüssen) Lehrgänge für junge Wissenschaftler/-innen und Hochschulabsolventen/-innen zu unterstützen. Die Themen der Lehrgänge müssen einer der folgenden Fachrichtungen zugeordnet sein, die für das MAST-Programm von wesentlichem Interesse sind: - physikalische Ozeanographie, - biologische Meereskunde, - Meereschemie, - marine Geologie, - Wissenschaften und Ingenieurwesen der Küstenzonen, - Meeresmeßtechnik, - allgemeine Meerestechnologien. Diese Lehrgänge dienen folgenden Zielen: - Förderung einer fortgeschrittenen Ausbildung in Sachgebieten aus dem Spitzenbereich der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung in Europa; - umfassende Nutzung der Unterrichtskapazitäten in Europa für eine die Landesgrenzen überschreitende Ausbildung; - Verbesserung der Kommunikation zwischen Studenten/-innen und Wissenschaftlern/-innen auf europäischer Ebene. Die Lehrgänge können, müssen aber nicht, mit von MAST geförderten Forschungsprojekte in verbindung stehen. Sie können, falls angemessen, sich mit bestimmten europäischen Meeresgebieten (z.B. Mittelmeer, Ostsee, Nordost-Atlantik, Arktischer Ozean) befassen, oder mit dem Ozean im allgemeinen. Lehrgänge über Themen wie Management, Umweltverschmutzung, Fischerei, Aquakultur und Meeresparks sind ausgeschlossen. Der Lehrgang sollte als Internatsbetrieb veranstaltet werden, 2 bis 3 Wochen dauern und von einem Institut aus der EU oder einem mit dem Programm assoziierten Staat, einschließlich EWR/EFTA-Länder, organisiert werden, das über Erfahrungen bei der Veranstaltung von Ausbildungsprogrammen für Fortgeschrittene verfügt. Das verantwortliche Wissenschaftspersonal sollte im Themenbereich des Lehrgangs sachverständig sein. Die Referenten/-innen sollten erfahrene Wissenschaftler aus EU-, EFTA- oder anderen Ländern mit ausgezeichnetem Ruf auf ihrem Fachgebiet sein. Anträge, die nicht Referenten aus mindestens drei europäischen Ländern vorsehen, können nicht berücksichtigt werden. Anträge qualifizierter Einrichtungen, die sich für die Ausrichtung solcher Lehrgänge im Jahre 1996 interessieren, sind bis zum 3.4.1995 (12.00) vorzulegen. Die Anträge sollten umfassen: Titel des Lehrgangs, Veranstalter (Einrichtung), verantwortliche(r) Wissenschaftler/-in, Liste der vorgesehenen Referenten/-innen, Beschreibung des Inhalts der Lehrveranstaltung, Erläuterung der Bedeutung ihrer Inhalte für die europäische/internationale Wissenschaft (bis zu einer Seite); Ort der Durchführung, Höchstzahl der Teilnehmer/-innen, Daten, Dauer und vorgesehene Mittel in ECU. Weitere Informationen über die erforderliche Form und den Inhalt der Vorschläge für die Lehrgänge für Fortgeschrittene sind auf schriftliche Anfrage bei der genannten Adresse erhältlich. 2. Stipendien: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (GD XII/D-3) unterstützt die Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern/-innen finanziell in Form von einzelnen Stipendien im Rahmen des Programms Meereswissenschaften und -technologien (MAST-III). Diese MAST-Stipendien dienen dazu Fortgeschrittenen-Ausbildung, Austausch und Mobilität junger Wissenschaftler/-innen (Doktoranden, Post-Docs) in den Meereswissenschaften und -technologien zu ermöglichen. Die Forschungsthemen der Stipendienanträge sind im MAST-Arbeitsprogramm (1994-1995) aufgeführt. Bewerber/-innen müssen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder eines assoziierten Staates, einschließlich der EWR/EFTA-Länder, besitzen. Informationen über Zulassungskriterien für Bewerber/-innen (Mobilität, Qualifikationen), Auswahl-Kriterien, Stipendiendauer und bewilligte finanzielle Mittel für wissenschaftliche Stipendiaten sind im MAST-Informationspaket für individuelle Ausbildungsstipendien aufgeführt, das per Telefax oder Brief angefordert werden kann. Pro Jahr finden zwei Auswahlverfahren statt, eines im Frühjahr und eines im Herbst. Bewerbungen von qualifizierten Wissenschaftlern/-innen müssen der Europäischen Kommission (Anschrift siehe Informationspaket) jeweils zu folgenden Terminen vorliegen: - 13.2.1995 (12.00) - 17.7.1995 (12.00).Weitere Informationen zu den Bereichen A, B und C: - FTE-Projekte und Vorschläge für konzertierte Aktionen: European Commission; DG XII/D-3; SDME 3/85; "MAST III - RTD Proposals"; 75 rue Montoyer; B-1040 Brussels; Telex COMEU B 21877; Fax 32-2-2963024 - Sondierungsarbeiten und kooperative Forschungsvorhaben: European Commission; DG XII/D-3; SDME 3/78; "MAST III - CR"; 75 rue Montoyer; B-1040 Brussels; Telex COMEU B 21877; Fax 32-2-2963024Weitere Informationen zum Bereich D.1: - Lehrgänge für Fortgeschrittene: European Commission; DG XII/D3; MAST Programme; SDME 3/84; 75 rue Montoyer; B-1040 Brussels; Fax +32-2-2963024 - Stipendien: European Commission; DG XII/D3; MAST Programme; SDME 3/83; 75 rue Montoyer; B-1040 Brussels; Fax +32-2-2963024