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Inhalt archiviert am 2022-11-17

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Aufruf zu Vorschlägen für das spezifische Programm "Landwirtschaft und Fischerei"

Die Europäische Kommission, GD XII, hat folgende Bekanntmachung veröffentlicht: Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum spezifischen Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der Landwirtschaft und Fischerei ...

Die Europäische Kommission, GD XII, hat folgende Bekanntmachung veröffentlicht: Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum spezifischen Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der Landwirtschaft und Fischerei (einschließlich Agro-Industrie, Lebensmitteltechnologie, Forstwirtschaft, Aquakultur und Entwicklung des ländlichen Raums) (1994-1998): 1. Aufgrund des Beschlusses des Parlaments und des Rats über das vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (1994-1998) (Beschluß 1110/94/EG vom 26.4.1994 Abl. Nr. L 126 vom 18.5.1994) und der Ratsentscheidung über das spezifische Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der Landwirtschaft und Fischerei (einschließlich Agro-Industrie, Lebensmitteltechnologie, Forstwirtschaft, Aquakultur und Entwicklung des ländlichen Raums) fordert die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungs- und technologische Entwicklungsprojekte (FTE-Projekte), Demonstrationsprojekte, Thematische Netzwerke, Konzertierte Aktionen, Zuschüsse zur Projektvorbereitung, Kooperative Forschungsprojekte, sowie Ausbildungs- und Mobilitätsstipendien auf. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Entscheidung über das spezifische Programm wurde ein Arbeitsprogramm festgelegt, das die detaillierten Ziele und die Art der durchzuführenden Vorhaben sowie die entsprechenden Finanzierungsregelungen enthält. Konsortien von Organisationen (Hochschulen, Forschungszentren und Industrieunternehmen einschließlich KMU und Genossenschaften), die für eine Beteiligung an dem Programm in Frage kommen, werden augefordert, Vorschläge für die im nachstehenden Arbeitsprogramm festgelegten Bereiche und Themen einzureichen. Die Forschungsbereiche und -themen werden in der Regel über Forschungs- und technologische Entwicklungsprojekte auf Kostenteilungsbasis bearbeitet, wobei die Durchführungsbestimmungen in Anhang III der Entscheidung über das spezifische Programm zu beachten sind. 2. In der Regel liegt der Beitrag der Gemeinschaft zu FTE-Projekten auf Kostenteilungsbasis (einschließlich Demonstrationsprojekten) bei höchstens 50% der Gesamtkosten, wobei die Beteiligung bei zunehmender Marktnähe schrittweise geringer wird. Hochschulen und andere Einrichtungen, die keine analytische Haushaltsrechnung anwenden, erhalten eine Erstattung auf der Grundlage von 100% der zusätzlichen Kosten. Die Förderung der Gemeinschaft für Thematische Netzwerke wird normalerweise 20.000 ECU (durchschnittlich pro Partner und Jahr) nicht überschreiten, wobei bis zu 100% der zusätzlichen Kosten für die Koordinierung der Aktion und die Durchführung der o.g. Aktivitäten abgedeckt werden. Der Beitrag der Gemeinschaft zu Konzertierten Aktionen beläuft sich auf bis zu 100% der Konzertierungskosten. Vorschläge müssen bei der Kommission vor dem 15.3. 995 (12.00) eingehen. 3. Förderung des Technologieeinsatzes als Anreiz und Erleichterung der Teilnahme von KMU (CRAFT): Zuschüsse werden gewährt, die 75% der Kosten der Vorbereitungsphase abdecken, aber 45.000 ECU bzw. 22.500 ECU im Sonderfall eines einzelnen Antragstellers nicht überschreiten. Zuschüsse der Gemeinschaft für kooperative Forschungsvorhaben, an denen mindestens vier voneinander unabhängige KMU aus mindestens zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten oder einem Mitgliedstaat und einem assoziierten Staat beteiligt sind, werden normalerweise 50% der Forschungskosten abdecken. Vorschläge von KMU für Zuschüsse zur Projektvorbereitung oder kooperative Forschungsprojekte unterliegen einer ständigen offenen Ausschreibung und können ab dem Tag dieses Aufrufs bis zu den nachstehend aufgeführten Terminen vorgelegt werden: - Vorschläge zur Projektvorbereitung im Hinblick auf die Vorlage eines vollständigen Vorschlags für ein FTE-Projekt in Phase 2: 12.6. 996 (12.00) - Vorschläge zur Projektvorbereitung im Hinblick auf die Vorlage eines kooperativen Forschungsvorhabens in Phase 2: 11.6.1997 (12.00) - Vorschläge für ein kooperatives Forschungsvorhaben (Phase 2): 17.12.1997 (12.00). 4. Ausbildungs- und Mobilitätsstipendien mit einer Dauer von 6 bis maximalen 36 Monaten stehen Forschern offen, die Bürger eines Staates der Europäischen Union oder eines assoziierten Staates sind. Die Ausbildungsmaßnahmen dürfen nicht in dem Herkunftsland des Bewerbers oder dem Land, in dem er normalerweise lebt, stattfinden. Diese Maßnahmen sind zur Durchführung von Forschungsarbeiten, einschließlich ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte, in allen Programmbereichen möglich. Die allgemeinen Bedingungen des Programms "Ausbildung und Mobilität von Forschern" werden soweit angewendet, wie es für die ordnungsgemäße Durchführung des Programms Landwirtschaft und Fischerei erforderlich ist. Bewerbungen können in einer offenen Ausschreibung fortlaufend von 1995 eingereicht werden. Für die zwei Auswahlverfahren pro Jahr gelten folgende Einsendefristen: 15.4.1995 15.6.1995 15.12.1995 15.6.1996 15.12.1996 15.6.1997 15.12.1997. 5. Jede der Gemeinschaft im Zusammenhang mit eingereichten Projektvorschlägen oder Verträgen gegebene Information wird vertraulich behandelt. 6. Nähere Einzelheiten über die Verfahren zur Einrichtungen der Vorschläge (Informationspaket) und den Vertrag, der mit erfolgreichen Antragstellern geschlossen wird, sind auf Anfrage bei den Dienststellen der Kommission erhältlich. Desgleichen können Beschreibungen bisheriger Arbeiten in früheren und ähnlichen Programmen angefordert werden. 7. Nachstehend ein Überblick über das Arbeitsprogramm für die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: Bereich 1: Integrierte Produktions- und Verarbeitungsketten 1.1. Biomasse-Bioenergiekette 1.2. Naturstoff-Polymer-Kette 1.3. Forst-Holz-Kette Bereich 3: Generische Wissenschaften und fortgeschrittene Technologien für Lebensmittel 3.1. Ernährung und Wohlbefinden der Verbraucher 3.2. Neuartige und optimierte Lebensmittelrohstoffe und -produkte Bereich 4: Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums 4.1. Reformierte GAP: Optimierung der Methoden, Systeme und Primärproduktionsketten. Wechselwirkungen von Landwirtschaft und Umwelt. Politikrelevante Wirtschaftsanalysen und Folgeabschätzungen. 4.2. Qualitätspolitik 4.3. Diversifizierung 4.4. Tier- und Pflanzengesundheit, Tierschutz 4.5. Multifunktionale Forstbewirtschaftung 4.6. Entwicklung des ländlichen Raums Bereich 5: Fischerei und Aquakultur 5.1. Auswirkungen von Umweltfaktoren auf die aquatischen Ressourcen 5.2. Ökologische Folgen von Fischerei und Aquakultur 5.3. Biologie der Arten zur Optimierung der Aquakultur 5.4. Sozio-ökonomische Gesichtspunkte der Fischereiwirtschaft 5.5. Verbesserung der Methoden Die Notwendigkeit für Synergie und Kohärenz zwischen den vorhergehenden Bereichen wird unterstrichen und wird im einzelnen im Arbeitsprogramm des Informationspakets erläutert. Bereich 6: Durch Konzertierung zu erreichende Zielsetzungen Demonstrationen (Bereiche 4 und 5) Ethische, rechtliche und soziale Fragen (ELSA) Spezifische Maßnahmen zur Unterstützung von KMU (Vorschläge zur Projektvorbereitung, kooperative Forschung) Forschungs-, Ausbildungs- und MobilitätsstipendienKontaktadresse: European Commission; DG XII/E-2; Secretariat of the Agriculture and Fisheries programme; Montoyer 75; B-1040 Brussels; Tel. +32-2-2960292; Fax +32-2-2964322; Telex COMEU B 21877

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