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Inhalt archiviert am 2022-11-17

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Ankündigung des ersten Aufrufs zu Vorschlägen für das spezifische Programm "gesellschaftspolitische Schwerpunktforschung"

Die Europäische Kommission, GD XII, hat folgende Bekanntmachung veröffentlicht (die folgenden Angaben sind unverbindlich): Vorab-Bekanntmachung für die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das spezifische Programm über Forschung, technologische Entwicklung un...

Die Europäische Kommission, GD XII, hat folgende Bekanntmachung veröffentlicht (die folgenden Angaben sind unverbindlich): Vorab-Bekanntmachung für die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das spezifische Programm über Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet der gesellschaftspolitischen Schwerpunktforschung (1994-1998): 1. Am 1. 12. 1994 hat sich der Ministerrat der Europäischen Union auf ein spezifisches Programm auf dem Gebiet der gesellschaftspolitischen Schwerpunktforschung (1994-1998) geeinigt. Vor seiner formellen Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wird der Text des Programms zur Zeit abschließend sprachlich geprüft. Diese Vorab-Bekanntmachung wird veröffentlicht, um die Durchführung des Programms zu beschleunigen, und um den Forschern angemessene Zeit zur Vorbereitung von Vorschlägen zu geben. Sobald das Programm formal verabschiedet ist, wird die Kommission eine formale Ausschreibung herausgeben. Es wird erwartet, daß diese Ausschreibung im Amtsblatt vom 1.2.1995 veröffentlicht wird. Forscher, die vorhaben, einen Vorschlag einzureichen, sollten berücksichtigen, daß die Kommission plant, die unten aufgeführten Stichtage für die Einreichung von Vorschlägen zu bestätigen, wenn die formale Ausschreibung veröffentlicht wird. Die Forschungsgebiete und Themen werden im allgemeinen in FTE-Projekten auf Kostenteilungsbasis behandelt werden, in Übereinstimmung mit den Regeln für die Durchführung, die in Anhang III der Entscheidung über das spezifische Programm dargelegt sind. 2. Der Beitrag der Gemeinschaft zu FTE-Projekten auf Kostenteilungsbasis wird normalerweise 50% der Gesamtkosten nicht überschreiten, wobei die Beteiligung umso niedriger wird, je marktnäher ein Vorhaben ist. Jene Universitäten und andere Institutionen, die keine analytische Haushaltsrechnungsführung haben, erhalten eine Erstattung in Höhe von 100% der zusätzlichen Kosten. Als allgemeine Regel sollen Vorhaben wenigstens zwei nicht-verbundene Organisationen aus verschiedenen Mitgliedstaaten oder aus einem Mitgliedstaat und einem assoziierten Staat einbeziehen. FTE-Projektvorschläge für das Programm für gesellschaftspolitische Schwerpunktforschung müssen bei der Kommission bis zum 18.4.1995 (12.00) eingehen. 3. Informationen, die der Gemeinschaft hinsichtlich des Vorhabensvorschlags oder des Vertrages gegeben werden, werden vertraulich behandelt. 4. Ausführliche Informationen über die Verfahrensweise zur Einreichung von Vorschlägen (Informationspaket) und der Vertrag, der mit erfolgreichen Antragstellern geschlossen werden wird, sind auf Anfrage bei den Dienststellen derKommission erhältlich. Eine Beschreibung von Arbeiten, die in früheren und verwandten Programmen unternommen wurden, sind dort ebenfalls auf Anfrage verfügbar. 5. Die Gebiete des Arbeitsprogramms sind: Gebiet I: Bewertung der wissenschafts- und technologiepolitischen Optionen in Europa I.1. Der Stand der europäischen FTE im internationalen Vergleich I.2. Evaluierung der Wechselbeziehungen zwischen kurz- und mittelfristigen Erfordernissen und sozio-ökonomischen Veränderungen und neuen Entwicklungen in Wissenschaft und Technik I.3. Methoden, Instrumente und Konzepte für die Planung, Überwachung und Bewertung von wissenschafts- und technologiepolitischen Maßnahmen I.4. Horizontale und flankierende Maßnahmen Gebiet II: Forschungsarbeiten über das allgemeine und berufliche Bildungswesen II.1. Effizienz der Politiken und Maßnahmen, europäische Dimensionen und Vielfalt II.2. Methoden, Hilfsmittel und Technologien: Qualität und Innovation in der allgemeinen und beruflichen Bildung II.3. Allgemeine und berufliche Bildung und wirtschaftliche Entwicklung Gebiet III: Forschungsarbeiten über soziale Integration und soziale Ausgrenzung in Europa III.1. Ablauf und Erscheinungsformen der sozialen Integration und der sozialen Ausgrenzung III.2. Ursachen für soziale Ausgrenzung, insbesondere Arbeitslosigkeit III.3. Wanderungsbewegungen III.4. Bewertung der Auswirkungen einer Politik der sozialen Integration III.5. Horizontale Aktionen und Forschungs-Infrastruktur. 6. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird voraussichtlich alle oben genannten Unter-Gebiete umfassen mit Ausnahme der horizontalen Aktionen unter I.4 und III.5 für die eine Aufforderung zur Interessenbekundung veröffentlicht werden wird.Kontaktadresse: European Commission; TSER Central Office; 200 rue de la Loi (SDME 1/48); B-1049 Brussels; Tel. +32-2-2994740; Fax +32-2-2962137; Telex 21877 COMEU B

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