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Inhalt archiviert am 2022-11-17

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Ankündigung des Aufrufs zu Vorschlägen für die Verbreitung und Nutzung der FTE-Ergebnisse (Netz der EG-Verbindungsbüros für Forschung und Technologie)

Die Europäische Kommission, GD XIII, hat folgende Bekanntmachung veröffentlicht (die folgenden Angaben sind unverbindlich): Vorab-Bekanntmachung des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen für die Implementierung des Netzes der EG-Verbindungsbüros für Forschung und Technologie...

Die Europäische Kommission, GD XIII, hat folgende Bekanntmachung veröffentlicht (die folgenden Angaben sind unverbindlich): Vorab-Bekanntmachung des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen für die Implementierung des Netzes der EG-Verbindungsbüros für Forschung und Technologie (Spezifisches Programm zur Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse aus Forschung, technologischer Entwicklung und Demonstration): 1. Am 1.12.1994 hat sich der Ministerrat der Europäischen Union auf ein spezifisches Programm über Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet der Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern (1994-1998) geeinigt. Vor seiner formellen Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wird der Text des Programms zur Zeit abschließend sprachlich geprüft. Diese Vorab-Bekanntmachung wird veröffentlicht, um die Durchführung des Programms zu beschleunigen, und um den interessierten Kreisen angemessene Zeit zur Vorbereitung von Vorschlägen zu geben. Sobald das Programm formal verabschiedet ist, wird die Kommission eine formale Ausschreibung herausgeben. Es wird erwartet, daß diese Ausschreibung im Amtsblatt vom 16.1.1995 veröffentlicht wird. Die Kommission beabsichtigt, die genannten Fristen zu bestätigen, wenn der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen formell veröffentlicht wird. 2. Zielsetzung und Tätigkeiten Das Programm sieht die Bildung eines Netzes von EG-Verbindungsbüros für Forschung und Technologie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den übrigen EWR-Ländern vor. Wichtigstes Ziel des Netzes der EG-Verbindungsbüros ist die Förderung des Transfers von Forschungsergebnissen und Technologien entsprechend dem ermittelten Bedarf des lokalen industriellen Gefüges. Die beiden Haupttätigkeitsbereiche der Verbindungsbüros lassen sich wie folgt beschreiben: 1) Tätigkeiten in direkter Verbindung mit der Förderung von Innovation in der lokalen Industrie, insbesondere durch Nutzung von Forschungsergebnissen und Technologietransfer. hierbei geht es darum, zunächst den lokalen technologischen Bedarf zu analysieren und dementsprechend die Weitergabe wissenschaftlicher und technologischer Information von der forschung an die Industrie zu erleichtern. 2) Tätigkeiten in direkter Verbindung mit der Förderung der FTE-Programme der Gemeinschaft und der Nutzung ihrer ergebnisse, insbesondere Bereitstellung von Information über die spezifischen Programme, Hilfe bei der ausarbeitung von forschungsprojekten, Unterstützung während der Projektrealisierung sowie bei der Nutzung von Ergebnissen. Die Verbindungsbüros stellen diesbezügliche Dienste für die innerhalb des 4. Rahmenprogramms laufenden spezifischen Programme bereit. Darüber hinaus können die spezifischen Programme an die Verbindungsbüros herantreten, damit diese außer den in ihren Verträgen vorgesehenen Leistungen zusätzliche spezielle Dienste erbringen. In diesem Falle werden die zusätzlichen Arbeiten gesondert mit den betreffenden spezifischen Programmen direkt ausgehandelt. 3. Zweck des Aufrufs Zweck dieses Aufrufs ist es, mit einigen externen Einrichtungen oder Konsortien, die in einem in ihrer Bewerbung näher beschriebenen geographischen Raum in der Europäischen Union oder den übrigen EWR-Ländern die Aufgaben eines Verbindungsbüros übernehmen möchten, einen Vertrag abzuschließen. 4. Bedingungen Als Träger eines Verbindungsbüros bewerben können sich juristische Personen, einrichtungen oder Gruppen aus dem öffentlichen oder privaten Sektor, die die in dieser Bekanntmachung aufgeführten und in dem nachgenannten Informationspaket näher beschriebenen Bedingungen erfüllen; es sind sowohl Einzelbewerbungen als auch Bewerbungen von Konsortien zulässig. 5. Finanzierung In der ersten Phase (1995-1997) sind für die Förderung des Netzes der EG-Verbindungsbüros für Forschung und Technologie ein 18.000.000 ECU veranschlagt. Die Gemeinschaft kann sich in folgender Höhe an den Gesamtkosten beteiligen: - bis zu 75% in den ersten zwölf Monaten, - bis zu 66% in den folgenden zwölf Monaten, - bis zu 50% danach. Einrichtungen, die nicht über eine analytische Buchführung verfügen, werden die zusätzlich anfallenden Kosten in voller Höhe erstattet. Mit den erfolgreichen Bewerbern schließt die Kommission zunächst einen Vertrag über zwei Jahre; allerdings kann dieser Vertrag je nach Leistung des Vertragspartners bis zum Ende der Laufzeit des spezifischen Programms verlängert werden. 6. Bewerbungsverfahren Einrichtungen oder Konsortien, die einen Vorschlag einreichen möchten, müssen ein Informationspaket anfordern das Anweisungen zum Aufbau der Bewerbungen, Informationen zu den Voraussetzungen für diese Bewerbung und den Grundsätzen für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung, Einzelheiten über die Bedingungen und Auswahlkriterien sowie sonstige allgemeine Hinweise enthält. 7. Bearbeitung der Bewerbungen Die Kommission bewertet die Bewerbungen auf der Grundlage der in dieser Bekanntmachung genannten und in dem Informationspaket näher beschriebenen Bedingungen und Kriterien; dabei können ggf. unabhängige Sachverständige hinzugezogen werden. Die Kommission unterrichtet die Bewerber zu gegebener Zeit über die Aussichten ihrer Bewerbung.Anforderung der Unterlagen: European Commission; Network of Relay Centres; Directorate-General for Telecommunications, Information Market and Exploitation of Research; DG XIII/D-3; Jean Monnet Building (C4/007); L-2920 Luxembourg; Tel. +352-430134008; Fax +352-430134009