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Inhalt archiviert am 2023-03-16

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Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitgliedschaft im Wissenschaftlichen Ausschuss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Die Europäische Kommission veröffentlichte einen Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitgliedschaft im Wissenschaftlichen Ausschuss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Agency for Fundamental Rights, FRA) ...

Die Europäische Kommission veröffentlichte einen Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitgliedschaft im Wissenschaftlichen Ausschuss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Agency for Fundamental Rights, FRA) trägt dazu bei, dass der Schutz der Grundrechte von in der EU lebenden Menschen gewährleistet wird. Sie tut dies, indem sie Informationen über die Grundrechtesituation in der gesamten Europäischen Union sammelt und auf diesen Informationen beruhende Empfehlungen, zur Verbesserung der Situation gibt. Zudem informiert die FRA Menschen über ihre Grundrechte. Auf diese Weise trägt sie dazu bei dass Grundrechte in der Europäischen Union für jeden zur Realität werden. Zu seinen Aufgaben gehören u.a.: - die Sammlung, Erfassung und Verbreitung relevanter, objektiver, verlässlicher und vergleichbarer Informationen und Daten zu den Grundrechten; - die Entwicklung von Methoden und Standards in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten, um eine bessere Vergleichbarkeit, Objektivität und Verlässlichkeit der Daten auf europäischer Ebene zu erzielen; - die Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsarbeiten und Erhebungen sowie Voruntersuchungen und Durchführbarkeitsstudien zu Fragen in Zusammenhang mit den Grundrechten; - die Ausarbeitung und Veröffentlichung von Gutachten zu bestimmten Themen in Zusammenhang mit den Grundrechten; - die Veröffentlichung eines Jahresberichts über Grundrechtsfragen im Tätigkeitsbereich der Agentur, in dem auch einige Beispiele für bewährte Verfahrensweisen angeführt werden; - die Veröffentlichung themenspezifischer Berichte auf der Grundlage der eigenen Analysen, Forschungsarbeiten und Erhebungen der Agentur; - die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und die Förderung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft, um die Öffentlichkeit für Grundrechtsfragen zu sensibilisieren und aktiv über die Tätigkeit der Agentur zu informieren. Der Wissenschaftliche Ausschuss ist ein Arbeitsgremium, das an den Forschungsprozessen der Agentur beteiligt ist. Dies erfordert, dass die Mitglieder bereit sind, mit vollstem Einsatz im Hinblick auf Zeit- und Arbeitsaufwand einen substanziellen Beitrag zu den Arbeiten der Agentur zu leisten; ihr Beitrag sollte in Form durchdachter Argumente zur Qualität der Arbeit der Agentur erfolgen, was ausführliche schriftliche Stellungnahmen erfordern kann. Gegenwärtig überwachen die einzelnen Mitglieder des Ausschusses ein oder mehrere spezielle Forschungsprojekte als "Berichterstatter" von der Entstehung der Projektidee bis zur Veröffentlichung der abschließenden Ergebnisse. Entscheidungen im Hinblick auf die "wissenschaftliche Qualität der Arbeit der Agentu" werden jedoch von den Mitgliedern des wissenschaftlichen Ausschusses gemeinsam getroffen.

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