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Informationssysteme über Haus- und Freizeitunfälle

Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Entscheidung Nr. 3092/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Dezember 1994 zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Informationssystems über Haus- und Freizeitunfälle. Die Mitgliedstaaten müssen ein entsprechende...

Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Entscheidung Nr. 3092/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Dezember 1994 zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Informationssystems über Haus- und Freizeitunfälle. Die Mitgliedstaaten müssen ein entsprechendes Informationssystem einrichten. Die gemeinschaftlichen Aspekte der Datenerfassung zwingen die Mitgliedstaaten zu einer einheitlichen Methode bei der Erfassung und Erstellung der an die Kommission zu übermittelnden Informationen. Mit dem System sollen Daten über Haus- und Freizeitunfälle sowohl auf nationaler als auch auf gemeinschaftlicher Ebene erfaßt werden, um die Unfallverhütung zu fördern und die Sicherheit von Konsumgütern sowie die Unterrichtung und Aufklärung der Verbraucher über eine korrekte Verwendung der Produkte zu verstärken. Die Mitgliedstaaten werten die erfaßten Daten unmittelbar aus und legen der Kommission jährlich einen Bericht vor, in dem die erzielten Ergebnisse auf nationaler Ebene zusammengefaßt werden. Zur Durchführung des Systems werden im Zeitraum 1994-1997 etwa 2,5 Mio. ECU veranschlagt. Die Entscheidung enthält die Spezifikationen für das System und erläutert die finanzielle Unterstützung.

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