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Inhalt archiviert am 2023-03-20

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Das neue Jahr beschert Glasflaschen ein zweites Leben

Viele Menschen haben Silvester vielleicht mit einer Flasche Bier oder Sekt gefeiert, aber dieses Datum war auch der Stichtag für eine neue Verordnung, die Flaschen und anderen Behältern aus Glas ein zweites Leben sichert. Die Bürger der EU werden immer einfallsreicher beim U...

Viele Menschen haben Silvester vielleicht mit einer Flasche Bier oder Sekt gefeiert, aber dieses Datum war auch der Stichtag für eine neue Verordnung, die Flaschen und anderen Behältern aus Glas ein zweites Leben sichert. Die Bürger der EU werden immer einfallsreicher beim Umgang mit Abfall und finden Wege für Reduzierung, Wiederverwendung, Recycling und Ersetzung. Jetzt hat die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) Spezifikationen festgelegt, sodass Bruchglas (Mattglas) direkt in der Produktion neuer Gegenstände eingesetzt werden kann, indem es in der Glasproduktion wieder eingeschmolzen wird. Das End-of-Waste-Konzept (wenn Abfall nicht mehr als solcher angesehen wird) soll die europäischen Recycling-Märkte stimulieren, indem es Rechtssicherheit schafft, unnötigen Verwaltungsaufwand beseitigt sowie sichere und saubere Sekundärrohstoffe aus dem Abfallprozess herauslöst. Die GFS hat die technischen Kriterien definiert, die festlegen, wann ein Werkstoff aus dem Abfall kein Abfall mehr ist und als Rohstoff verwendet werden kann. Die Kriterien setzen Grenzen für die in Bruchglas eventuell enthaltenen Verschmutzungen, wie z. B. Metalle, organische Stoffe und Steine, damit es als Sekundärrohstoff eingestuft werden kann. Es wird erwartet, dass sich dadurch die Menge des jedes Jahr anfallenden nicht recycelten Abfalls reduzieren lässt. Eurostat-Statistiken zufolge fallen in der EU jährlich 3 Billionen Tonnen Müll an. EU-Richtlinien verlangen jetzt von den Mitgliedstaaten die Einführung von Rechtsvorschriften über Abfallsammlung, Wiederverwertung, Recycling und Entsorgung dieser Abfallströme. Mehrere EU-Länder recyceln bereits mehr als 50 % des Verpackungsmülls. Die Abfallpolitik der EU hat sich in den letzten 30 Jahren durch eine Reihe von Umweltaktionsplänen und -vorschriften weiterentwickelt. Die Abfallrichtlinie (2008) hat der Europäischen Kommission ein entsprechendes Mandat erteilt, um Kriterien festzulegen, nach denen bestimmte Abfälle nicht länger Abfälle sind und sie aus dem Müll zurückgewonnen werden können. In der Vergangenheit haben EU-Staaten aufgrund der fehlenden präzisen Kriterien verschiedene und nicht immer kompatible Regelwerke für zurückgewonnene Werkstoffe erarbeitet. Das sollte sich jedoch mit der von der GFS bereitgestellten Methodik für die Entwicklung von EU-weiten einheitlichen Kriterien und der Durchführung einer ersten Studie, mit der die Eignung der Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft für eine Vielzahl von Werkstoffströmen, die für die Recycling-Märkte der EU von Bedeutung sind, ändern. Hierzu gehören: Aluminiumschrott, Eisen- und Stahlschrott, Kupferschrott, Papier, Glas und biologisch abbaubare Abfälle.Weitere Informationen sind abrufbar unter: Gemeinsame Forschungsstelle: http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm Europäische Kommission - Umwelt: http://ec.europa.eu/environment/waste/index.htm

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