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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Kommissionsbeschluß über die Umstrukturierung der Gemeinsamen Forschungsstelle

Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Beschluß der Kommission vom 16. November 1994 zur Änderung des Beschlusses 85/593/Euratom über die Reorganisation der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) (94/809/Euratom). Die GFS erhält eine neue Struktur, die ihrer besonderen ...

Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Beschluß der Kommission vom 16. November 1994 zur Änderung des Beschlusses 85/593/Euratom über die Reorganisation der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) (94/809/Euratom). Die GFS erhält eine neue Struktur, die ihrer besonderen Aufgabe gerecht wird. Die Kommission beschließt das Mandat des Aufsichtsrats der GFS, insbesondere für die spezifischen Forschungsprogramme, die von der GFS durchzuführen sind. Der Aufsichtsrat befaßt sich insbesondere mit den spezifischen FTE-Programmen der GFS, ihrer Durchführung, der Überwachung ihrer Kohärenz, ihrer eventuellen Anpassungen. Ferner wird mit dem Beschluß eine wissenschaftlich-industrielle Beratungsgruppe eingesetzt; diese soll den Aufsichtsrat und den Generaldirektor der GFS in Fragen der wissenschaftlich-technischen Entwicklung beraten.