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Erster Aufruf zu Vorschlägen für das spezifische Programm "Verkehr"

Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum spezifischen Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich von Verkehr (1994-1998) (Bereiche 1-7). Aufgrund des Beschlusse...

Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum spezifischen Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich von Verkehr (1994-1998) (Bereiche 1-7). Aufgrund des Beschlusses des Parlaments und des Rats über das vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (1994-1998) (Beschluß 1110/94/EG vom 26.4.1994; ABl. Nr. L 126 vom 18.5.1994 S. 1) und der Ratsentscheidung über das spezifische Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich von Verkehr fordert die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungs- und technologische Entwicklungsprojekte (FTE-Projekte) auf. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Entscheidung über das spezifische Programm wurde ein Arbeitsprogramm festgelegt, das die detaillierten Ziele und die Art der durchzuführenden Vorhaben sowie die entsprechenden Finanzierungsregelungen enthält. Konsortien von Organisationen (wie Hochschulen,Forschungszentren und Industrieunternehmen, einschließlich KMU), die für eine Beteiligung an dem Programm in Frage kommen, werden aufgefordert, Vorschläge für die im nachstehenden Arbeitsprogramm festgelegten Bereiche und Themen einzureichen. Die Forschungsbereiche und -themen werden in der Regel auf Kostenteilungsbasis durchgeführt; Formen wie konzentrierte Aktionen, Studien und andere Massnahmen sind auch vorgesehen. Sie werden in Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen verwirklicht, die in Anhang III der Entscheidung über das spezifische Programm dargelegt sind. Verkehrsbezogene Forschung ist neben dem spezifischen Programm Verkehr auch in anderen spezifischen Programmen für Forschung und technologische Entwicklung dargestellt, insbesondere in: Industrie- und Werkstofftechnologien, Telematikanwendungen und Nichtnukleare Energie. Anbieter sollten die individuellen Charakteristiken der einzelnen Programme kennen und ihre Vorschläge entsprechend strukturieren. In der Regel liegt der Beitrag der Gemeinschaft zu FTE-Projekten auf Kostenteilungsbasis bei höchstens 50% der Gesamtkosten. Hochschulen und andere Einrichtungen, die keine analytische Haushaltsrechnung anwenden, erhalten eine Erstattung auf der Grundlage von 100% der zusätzlichen Kosten. Grundsätzlich müssen an den Vorhaben mindestens zwei nicht verbundene Partner aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten oder aus einem Mitgliedstaat und einem assoziierten Staat beteiligt sein. Vorschläge für FTE-Projekte im Bereich Verkehr müssen bei der Kommission vor dem 15.3.1995 (12.00) eingehen. Jede der Kommission im Zusammenhang mit Projektanträgen oder Verträgen gegebene Information wird vertraulich behandelt. Nähere Einzelheiten über die Forschungsgebiete und Forschungsaufgaben (Arbeitsplan) sowie über die Verfahren zur Einreichung der Vorschläge (Informationspaket) und den Vertrag, der mit erfolgreichen Antragstellern geschlossen wird, sind auf Anfrage bei den Dienststellen der Kommission erhältlich. Die Übersicht über das Arbeitsprogramm stellt sich wie folgt dar: Bereich 1: Strategische Forschung Bereich 2: Eisenbahnverkehr Bereich 3: Integrierte Transportketten Bereich 4: Luftverkehr Bereich 5: Stadtverkehr Bereich 6: Schiffsverkehr Bereich 7: Straßenverkehr Das Arbeitsprogramm und das Informationspaket enthalten genaue Angaben darüber, welche Forschungsaufgaben in der 1. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthalten sind. Anbieter sollten in jedem Schriftwechsel ihren Interessenbereich (1-7 wie oben) angeben.

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