Ratsentscheidung über gefährliche Abfälle
Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Entscheidung des Rates vom 22. Dezember 1994 über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle (94/904/EG). Das Verzeichnis geht auf den Ursprung und die Zusammensetzung der Abfälle ein und legt Grenzwerte für deren Konzentration fest. Das Verzeichnis wird regelmäßig überprüft und überarbeitet.