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Bericht des Rechnungshofs ,ber die Tdtigkeit von CEDEFOP im Jahr 1993

Offizieller Titel der Amtsblattver/ffentlichung: Rechnungshof - Bericht cber den Jahresabschlur und die Haushaltsf,hrung 1993 des Europ/ischen Zentrums fNr die FRrderung der Berufsbildung (Cedefop - Berlin) zusammen mit Bemerkungen zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsfmhrung i...

Offizieller Titel der Amtsblattver/ffentlichung: Rechnungshof - Bericht cber den Jahresabschlur und die Haushaltsf,hrung 1993 des Europ/ischen Zentrums fNr die FRrderung der Berufsbildung (Cedefop - Berlin) zusammen mit Bemerkungen zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsfmhrung im Zeitraum 1987 bis 1993 zusammen mit den Antworten des Zentrums (94/C 378/01). Hier einige Auszrge aus den Schlu folgerungen des Berichts: Das Cedefop hat einen Teil seiner Politik und Verfahren in den letzten Jahren als Reaktion auf Bemerkungen des Hofes verbessert. So hat es z.B. die nicht zu vereinbarenden Aufgaben des Zahlstellenverwalters und des Rechnungsfbhrers voneinander getrennt und den Eingliederungsplan korrigiert. Der Neubewertung der jeweiligen Rolle der verschiedenen Kommissionsdienststellen und des Cedefop im Lichte der wahrscheinlichen Entwicklungen auf dem Gebiet der Berufsbildung in der Europhischen Union sollte Priorit-t eingernumt werden. Dabei wird insbesondere darauf zu achten sein, daa die Rolle des Cedefop klar abgegrenzt wird von der Rolle der Europnischen Stiftung far Berufsbildung mit Sitz in Turin, die den L;ndern Osteuropas und der ehemaligen Sowjetunion Unterst tzung leisten soll. Die Kommission sollte die fsr das Cedefop geltenden Vorschriften im Hinblick auf den bevorstehenden Umzug nach Thessaloniki nberprtfen, um die Verfahren zu vereinfachen und sie besser auf eine Einrichtung von der Grnae des Cedefop zuzuschneiden. Die Ausgabenplanung und Haushaltsfrhrung des Zentrums waren nicht angemessen. Das Cedefop sollte ein Hauhaltsfihrungssystem einrichten, das sich gleich zu Beginn der Arbeiten in Thessaloniki auf angemessene Kosten- und Managementinformationen stAtzt.