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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Regionales und städtisches Energiemanagement in der EU

Art der Ausschreibung: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen; Gegenstand: Regionales und städtisches Energiemanagement in der Europäischen Union; Vergabestelle: Europäische Kommission, GD XVII. Beschreibung: Die Gemeinschaftsaktion im Bereich Energiemanagement auf regi...

Art der Ausschreibung: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen; Gegenstand: Regionales und städtisches Energiemanagement in der Europäischen Union; Vergabestelle: Europäische Kommission, GD XVII. Beschreibung: Die Gemeinschaftsaktion im Bereich Energiemanagement auf regionaler und städtischer Ebene bezweckt in erster Linie eine effizientere Energieverwendung durch die Nutzbarmachung örtlich vorhandener Ressourcen und die Schaffung optimaler Energieversorgungsbedingungen in den Regionen und Gemeinden, um so einen Beitrag zur dauerhaften und umweltgerechten sozioökonomischen Entwicklung im Einklang mit den politischen Zielsetzungen der Union zu leisten. Dies impliziert, daß zuallererst den lokalen Entscheidungsträgern dazu verholfen wird, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Aktion hat die Funktion eines Katalysators. Unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips gibt sie Anstöße zum einen durch ihre Ausrichtung auf die bürgernahen Ebenen (Regionen und Städte) und zum anderen durch das Gewicht, das der Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene beigemessen wird. Sie soll im übrigen andere Gemeinschaftsprogramme, soweit sie für die Energiewirtschaft von Bedeutung sind, ergänzen, und schließlich soll sie Vorbildfunktion auch für die Regionen und Städte außerhalb der Europäischen Union übernehmen. Förderungswürdig sind Aktionen, die auf die Bildung regionaler bzw. lokaler Teams oder Agenturen abzielen, die sich ausschließlich oder zumindest vorwiegend mit Energieplanung befassen. Jeder Vorschlag dieses Typs muß alle folgenden Elemente beinhalten: - ein auf mindestens 3 Jahre ausgelegtes Arbeitsprogramm, gestützt auf die Verwirklichung konkreter Aktionen im Bereich Energiemanagement, Energieeffizienz und Nutzbarmachung erneuerbarer Energiequellen. Die erste Phase dieses Programms wird darin bestehen, Energiebilanzen und eine Energieprogrammierung aufzustellen (für die Regionen oder Gemeinden, in denen derartiges noch nicht existiert); - einen auf 3 Jahre vorausschauenden Finanzierungsplan; - die Erklärung der Vorschlagenden, daß sie sich verpflichten, konkrete energiewirtschaftliche Ziele zu verfolgen und eine klare Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen und vorzulegen; daß sie noch nicht über im Energiebereich spezialisierte Stellen oder Agenturen verfügen und daß sie sich verpflichten, solche Agenturen ins Leben zu rufen und mit Personal zu besetzen, das über die notwendige Erfahrung verfügt; - einen Organisationsrahmen, der die finanzielle und planerische Selbständigkeit der zukünftigen Agenturen bei Wahrung der effektiven Beteiligung der lokalen Behörden und örtlich gewählten Persönlichkeiten an der Leitung der Projekte dergestalt nachweist, daß eine optimale spätere Umsetzung der Ergebnisse und ihre Einbeziehung in die kommunale oder regionale Politik gewährleistet sein wird. Es kommen nur solche Vorschläge in Frage, die Städte oder Regionen in verschiedenen Mitgliedstaaten zusammenführen, vorausgesetzt, die Aktionen sind ausgewogen zwischen ihnen aufgeteilt, und insbesondere solche Vorschläge, die die Mitwirkung von Städten und Regionen vorsehen, welche die betreffende Übung ihrerseits bereits realisiert haben. Mit dieser Bedingung wird das Ziel der Weitergabe von Know-how und Technologien sowie die Möglichkeit von Skalenerträgen verfolgt. Vorschläge, die nicht im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen Städten oder Regionen in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten vorgelegt werden, können nur dann ausnahmsweise angenommen werden, wenn sie entsprechend begründet sind. Geographische Prioritäten: - Regionen oder Städte verschiedener Mitgliedstaaten, die zwar durch Land- oder Meeresgrenzen voneinander getrennt sind, wo aber die Nachbarschaft gemeinsame Energieprojekte nahelegt mit dem Ziel, durch Ausnutzung der örtlich vorhandenen Energieressourcen bzw. Energiesysteme ihre Energiewirtschaft zu rationalisieren. - Randregionen, ländliche Gebiete, Gebiete in Insellage und Städte in diesen Regionen, vor allem wenn sie über ein wirtschaftlich bedeutendes Potential an regenerativen Energien verfügen oder wenn bei ihnen eine starke Energieverbrauchszunahme zu verzeichnen ist. - Regionen oder Städte in den neuen Mitgliedsländern (Österreich, Finnland und Schweden). - Regionen oder Städte, die ernste Probleme mit dem Umweltschutz haben. - Regionen oder Städte, die sich ernsten Problemen bei der Anpassung ihrer Wirtschaft gegenübersehen. Sonstige Prioritäten: - Vorschläge, die mehr als zwei Städte oder Regionen verschiedener Mitgliedstaaten gemeinsam betreffen; - Vorschläge, die eine Untersuchung der Auswirkungen des Energiemanagements auf die sozioökonomische Entwicklung und die Umwelt insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Lebensbedingungen und der Bedingungen für die Bekämpfung der Ausschlußfaktoren der benachteiligten Wirtschaftssektoren, vorsehen. - Vorschläge, die mit - insbesondere städtischen - Plänen einhergehen, die auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung abzielen. Auswahlbedingungen: - Die Vorschläge können nur von lokalen oder regionalen Behörden oder von Körperschaften, die in Partnerschaft mit ihnen auf dieser Ebene Verantwortlichkeiten für Energiepolitik ausüben, eingereicht werden. Es darf keine lokalen oder regionalen Agenturen mit ähnlichen Zuständigkeiten geben. Die Abwesenheit von lokalen oder regionalen Körperschaften mit vergleichbaren Kompetenzen muß bescheinigt werden. Hauptbewertungs- und Auswahlkriterien: - Übereinstimmung mit der Aufforderung der Kommission. - Vorgehensweise und Inhalt des Programms. - Zusammenarbeit zwischen Städten bzw. Regionen in verschiedenen Mitgliedstaaten. - Zahlenangaben über die Auswirkung auf die Energie: Einsparungen und örtliche Energiequellen. - Zahlenangaben über sonstige Auswirkungen hinsichtlich einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung, der Beschäftigung, des Zusammenhalts und der Umwelt. - Tatsächliche Mitarbeit der örtlich gewählten Persönlichkeiten während des gesamten Programmablaufs. - Geplante Folgemaßnahmen. - Verbreitung der Ergebnisse. Die Kommission behält sich in Abhängigkeit der eingereichten Vorschläge das Recht vor, eine Zusammenlegung von Vorschlägen zu empfehlen, um die Möglichkeiten für eine Kooperation zu optimieren. Finanzielle Unterstützung: Die finanzielle Unterstützung der Kommission für die ausgewählten Vorschläge wird sich auf maximal 40% der Gesamtkosten belaufen. Der Höchstbetrag ist auf 500.000 ECU pro Vorschlag bzw. 150.000 ECU pro geschaffene Agentur begrenzt.