Skip to main content
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Nachrichten
Inhalt archiviert am 2022-11-18

Article available in the following languages:

DE EN

Rasche europaweite Ermittlung von Anbauflächen durch Fernerkundung

Art der Ausschreibung: Dienstleistung; Gegenstand: Ermittlung monatlicher, europaweiter Schätzdaten hinsichtlich der Veränderungen der Anbaufläche einiger wichtiger Getreidesorten über die gesamte Anbauzeit von März bis November; Vergabestelle: Europäische Kommission, Generald...

Art der Ausschreibung: Dienstleistung; Gegenstand: Ermittlung monatlicher, europaweiter Schätzdaten hinsichtlich der Veränderungen der Anbaufläche einiger wichtiger Getreidesorten über die gesamte Anbauzeit von März bis November; Vergabestelle: Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft (GD VI). Beschreibung: Die Schätzwerte von Anbauflächenveränderungen werden aufgrund der Daten erstellt, die während der Anbauzeit von einigen EU-Standorten mit Hilfe der Satelliten-Fernerkundung gesammelt wurden. Die Satellitenbilder werden von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Verfügung gestellt. Dieses Verfahren ist seit 1988 als "Aktion IV" im Rahmen des "MARS-Projekts" (Beobachtung der Landwirtschaft durch Fernerkundung) von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Gemeinsame Forschungsstelle (I-Ispra) - entwickelt worden. Die "Aktion IV" wurde jetzt gemäß Ratsbeschluß 94/753/EG vom 14.11.1994 (ABl. Nr. L 299 vom 22.11.1994 S. 27) in "Aktion B - Schätzungen nach europäischen Schnellverfahren" umbenannt. Darüber hinaus ist die Teilnahme an monatlich stattfindenden Konferenzen in Ispra erforderlich. Dort werden die Informationen aus agrometeorologischen Modellen, Auswertung von Satellitendaten geringer Auflösung und anderen Informationsquellen ausgewertet, damit Schätzdaten bezüglich Anbauregionen, potentiellen Erträgen und Produktion ermittelt werden können. Die Angebote betreffen den Zeitraum 1996-1998. Die Leistungen sollen über einen Zeitraum von drei Jahren erbracht werden (drei Phasen zu je zwölf Monaten). Nur die erste Phase ist Gegenstand des Vertrages. Die zweite und dritte Phase hängt jeweils vom erfolgreichen Abschluß der vorhergehenden Phase und von den verfügbaren Mitteln ab.