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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Forschung und Dokumentenauswertung über den Binnenmarkt sowie juristische Auswertung technischer Vorschriften der Mitgliedstaaten

Art der Ausschreibung: Dienstleistungen; Gegenstand: Erbringung von Leistungen für dokumentarische Forschungs- und Analysearbeiten über Themen im Zusammenhang mit der Durchführung des Binnenmarktes sowie für juristische Analysearbeiten über einzelstaatliche technische Vorschri...

Art der Ausschreibung: Dienstleistungen; Gegenstand: Erbringung von Leistungen für dokumentarische Forschungs- und Analysearbeiten über Themen im Zusammenhang mit der Durchführung des Binnenmarktes sowie für juristische Analysearbeiten über einzelstaatliche technische Vorschriften; Vergabestelle: Europäische Kommission, GD XV (Binnenmarkt und Finanzdienste). Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Angestrebt sind die im folgenden aufgefuehrten Leistungen: A) Im Hinblick auf die Vorbereitung der Studie über die Auswirkungen der Vollendung des Binnenmarktes, die dem Rat 1996 vorgelegt wird: (i) die Ausarbeitung von zusammenfassenden Notizen oder Berichten über Themen im Zusammenhang mit der Durchführung des Binnenmarktes, und zwar bezüglich des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs, der Umsetzung der Richtlinien und der Zusammenarbeit im Verwaltungswesen bezüglich der Einführung des Gemeinschaftsrechts; (ii) Analysen der wirtschaftlichen und industriellen Auswirkungen des Binnenmarktes und seiner Wahrnehmung in den Mitgliedstaaten; (iii) Analysearbeiten im Bereich der direkten und indirekten Steuern und der Finanzdienste. B) Die Analysearbeiten über einzelstaatliche technische Vorschriften, die entweder bekanntgemacht oder noch im Planungsstadium nicht bekanntgemacht wurden, vor allem im Hinblick auf technische Hindernisse für den Handel. Mögliche Bieter können ein Angebot für die Gesamtheit der oben angegebenen Leistungen machen oder lediglich für Teil A oder B. Für die Leistungen unter A ist die Bereitstellung von maximal 3 Vollzeitarbeitskräften, für die Leistungen unter B die Bereitstellung von maximal 2 Vollzeitarbeitskräften erforderlich.

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