Zusammenarbeit zwischen der EAG und Kanada
Der Rat genehmigte den Abschluß der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) und der Regierung Kanadas auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion durch die Kommission im Namen der Gemeinschaft. Die Vereinbarung ist für die Dauer von zehn Jahren gültig; sie fügt sich in das Rahmenabkommen über handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Kanada von 1976 ein. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf die Bereiche Tokamaks, Plasmaphysik, Fusionstechnologie, Fusionsbrennstoffe sowie alternative Entwicklungslinien zu Tokamaks. Sie kann auf sonstige Bereiche, die im gegenseitigen Einvernehmen festzulegen sind, ausgeweitet werden.
Länder
Kanada