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Gemeinsamer Standpunkt des Rates über Leitlinien für den Ausbau des EURO-ISDN zu einem europäischen Netz

Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Gemeinsamer Standpunkt (EG) Nr. 47/94, vom Rat festgelegt am 22. Dezember 1994, im Hinblick auf den Erlaß der Entscheidung Nr. .../94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom ... über Leitlinien für den Ausbau des EURO-I...

Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Gemeinsamer Standpunkt (EG) Nr. 47/94, vom Rat festgelegt am 22. Dezember 1994, im Hinblick auf den Erlaß der Entscheidung Nr. .../94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom ... über Leitlinien für den Ausbau des EURO-ISDN (diensteintegrierendes digitales Fernmeldenetz) zu einem transeuropäischen Netz (94/C 384/02). Die geplante Entscheidung soll Leitlinien (samt Zielen, Prioritäten, Hauptaktionslinien und einigen Vorhaben von gemeinsamem Interesse) für den Ausbau des EURO-ISDN zu einem transeuropäischen Netz aufstellen. Die Ziele für die Entwicklung des EURO-ISDN sind: - Zugang zu EURO-ISDN-Anschlüssen, einschließlich Basisdiensten; - flächendeckende Versorgung mit EURO-ISDN in allen Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Markterfordernisse, insbesondere um die Anbindung gepgraphisch benachteiligter Gebiete mittels EURO-ISDN zu verbessern. Bei der Verwirklichung der Ziele sind folgende Prioritäten zu beachten: - Förderung der EURO-ISDN-Nutzung, insbesondere durch kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentliche Organisationen; - Beitrag zur raschen Verfügbarkeit von Prüfgeräten zu erschwinglichen Preisen; - Förderung des Zugangs zu preisgünstigeren Endgeräten und Anwendungssoftware. Der Rat hat sich bei den Änderungen am Kommissionsvorschlag, zu denen er sich veranlaßt sah, sowie in seiner Haltung zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments im wesentlichen von dem Wunsch leiten lassen, den Bericht der "Bangemann-Gruppe" und die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Korfu angemessen zu berücksichtigen.