Aufruf zu Vorschlägen zum spezifischen Programm "sozio-ökonomische Schwerpunktforschung" (Bereiche I, II, III)
Art der Ausschreibung: Aufruf zu Vorschlägen; Gegenstand: spezifisches Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der sozio-ökonomischen Schwerpunktforschung (1994-1998); Vergabestelle: Europäische Kommission. Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. 1. Gestützt auf den Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaften im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) und die Entscheidung des Rates zur Annahme eines spezifischen Programms für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der sozio-ökonomischen Schwerpunktforschung (1994-1998) fordert die Europäische Kommission zur Einreichung von Vorschlägen für Tätigkeiten im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) auf. 2. Durch die Tätigkeiten im Bereich der sozio-ökonomischen Schwerpunktforschung sollen neue Erkenntnisse für künftige dezentralisierte, einzelstaatliche und gemeinschaftliche Entscheidungsprozesse gewonnen werden, die erforderlich sind, um das Fundament für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der europäischen Wirtschaft zu legen. Diese Entwicklung soll der europäischen Wirtschaft dazu verhelfen, im internationalen Wettbewerb zu bestehen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es wird allgemein anerkannt, daß die künftige Entwicklung Europas auf einem Zusammenspiel von drei Faktoren beruht - dem Fortschritt in Wissenschaft und Technologie, den menschlichen Fähigkeiten und Kenntnissen sowie einem geeigneten sozio-ökonomischen Kontext zur Nutzung der verfügbaren Human- und Technologieressourcen. Marktmechanismen sowie gesellschaftliche Einstellungen und Werte gestalten die Entwicklung von Wissenschaft und Technologie in demselben Masse wie letztere die sozio-ökonomische Veränderungen beeinflussen. Die künftige Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität in Europa hängen weitgehend von der Gewährleistung eines funktionellen Gleichgewichts zwischen diesen drei Faktoren ab. Ziel des Programms für sozio-ökonomische Schwerpunktforschung ist somit die Entwicklung einer den Herausforderungen Europas gerecht werdenden gemeinsamen Wissensbasis durch den Ausbau von Forschungsnetzen auf der Grundlage von Forschungen und sonstigen Arbeiten in drei miteinander verbundenen Bereichen: - Bewertung der wissenschafts- und technologiepolitischen Optionen; - Forschungsarbeiten über allgemeine und berufliche Bildung; - Forschungsarbeiten über soziale Integration und soziale Ausgrenzung in Europa. Im Einklang mit Artikel 5 Absatz 1 der Entscheidung über das spezifische Programm wurde ein Arbeitsprogramm erstellt, in dem die detaillierten Zielsetzungen und die Arten der durchzuführenden Projekte sowie die erforderlichen finanziellen Massnahmen dargelegt sind. 3. Die Programmdurchführung erfolgt auf dem Wege von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sowie geeigneter Massnahmen zusammen mit einer Reihe vorbereitender, begleitender und unterstützender Massnahmen gemäß Anhang III der Ratsentscheidung zur Annahme des Programms über sozio-ökonomische Schwerpunktforschung (ABl. Nr. L 361). 4. Diese erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen deckt alle drei Programmbereiche (einschließlich aller Teilbereiche mit Ausnahme horizontaler Tätigkeiten gemäß der Beschreibung in den Teilbereichen I.4 und III.5 ab, die entsprechend unterschiedlicher Modalitäten im Einklang mit den Regelungen gemäß Anhang III der obengenannten Entscheidung durchgeführt werden; allerdings müssen diese horizontalen Tätigkeiten parallel zu den FuE-Tätigkeiten auf Kostenteilungsbasis erfolgen. Insbesondere im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Netzes zur Bewertung wissenschaftlich-technologischer Entscheidungen in Europa (ETAN) gemäß Beschreibung in Teilbereich I.4 führt die Kommission gleichzeitig mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eine Aufforderung zur Interessenbekundung durch, um geeignete Teilnehmer zu ermitteln. Die letztgenannte Aufforderung wird heute ebenfalls im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. 5. Das Arbeitsprogramm umfaßt folgende Punkte: Bereich I. Bewertung der wissenschafts- und technologiepolitischen Optionen in Europa I.1 Analyse der FTE-Situation in Europa im weltweiten Rahmen. I.2. Bewertung der Wechselbeziehungen zwischen kurz- und mittelfristigen Erfordernissen und sozio-ökonomischen Veränderungen sowie neuen Entwicklungen in Wissenschaft und Technik. I.3. Methoden, Instrumente und Konzepte für die Planung, Überwachung und Bewertung von wissenschafts- und technologiepolitischen Massnahmen. I.4. Horizontale und unterstützende Tätigkeiten. Bereich II. Forschungsarbeiten über die allgemeine und berufliche Bildung II.1. Effizienz der Politiken und Massnahmen, europäische Dimension und Vielfalt. II.2. Methoden, Hilfsmittel und Technologien: Qualität und Innovation in der allgemeinen und beruflichen Bildung. II.3. Allgemeine und berufliche Bildung sowie wirtschaftliche Entwicklung. Bereich III. Forschungsarbeiten über soziale Integration und soziale Ausgrenzung in Europa III.1. Erscheinungsformen und Abläufe der sozialen Ausgrenzung und Integration. III.2. Ursachen für soziale Ausgrenzung, insbesondere Arbeitslosigkeit. III.3. Wanderungsbewegungen. III.4. Bewertung der Auswirkungen einer Politik der sozialen Integration. III.5. Horizontale Tätigkeiten und Forschungsinfrastrukturen. 6. Zusammenschlüsse von Organisationen, die für eine Teilnahme an dem Programm (Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen) in Frage kommen, werden aufgefordert, Vorschläge für die von dem Arbeitsprogramm abgedeckten Bereiche und Themen vorzulegen. Die Arbeiten zu den Forschungsbereichen und -themen sollen generell im Rahmen von FTE-Projekten auf Kostenteilungsbasis im Einklang mit den Durchführungsbestimmungen gemäß Anhang III der Entscheidung über das spezifische Programm durchgeführt werden. Der Beitrag der Gemeinschaft für die FTE-Projekte auf Kostenteilungsbasis liegt normalerweise nicht über 50% der Gesamtkosten, wobei die Beteiligung umso niedriger wird, je marktnäher ein Vorhaben ist. Hochschulen und sonstige Einrichtungen ohne analytische Haushaltsrechnungsführung erhalten eine Erstattung in Höhe von 100% der zusätzlichen Kosten. In der Regel sollten Projekte wenigstens zwei nichtverbundene Organisationen aus zwei verschiedenen Staaten des EWR, davon eine aus einem Mitgliedstaat der EU, einbeziehen. Vorschläge für FTE-Projekte für das Programm im Bereich der sozio-ökonomischen Schwerpunktforschung müssen bei der Kommission spätestens am 8.6.1995 (12.00) vorliegen. 7. Informationen, die der Gemeinschaft im Rahmen der Einreichung von Vorschlägen oder zum Vertrag vorgelegt werden, werden vertraulich behandelt. 8. Ausführliche Informationen über die Verfahrensweise zur Einreichung von Vorschlägen (Informationspaket) und der Vertrag, der mit erfolgreichen Antragstellern abgeschlossen wird, sind auf Anfrage bei den Kommissionsdienststellen erhältlich. Beschreibungen von Arbeiten, die in früheren und verwandten Programmen vorgenommen wurden, sind dort ebenfalls auf Anfrage erhältlich.