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Aufruf zu Vorschlägen zum spezifischen Programm "Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen"

Art der Ausschreibung: Aufruf zu Vorschlägen; Gegenstand: Vorschläge zum spezifischen Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Bereich der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen (1994-1998); Vergabestelle: Europäische ...

Art der Ausschreibung: Aufruf zu Vorschlägen; Gegenstand: Vorschläge zum spezifischen Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Bereich der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen (1994-1998); Vergabestelle: Europäische Kommission. Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. 1. Gemäß Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über die Annahme des Vierten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) und der Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Bereich der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen fordert die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Einreichung von FTE-Vorschlägen auf. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Entscheidung des Rates über das vorstehend genannte spezifische Programm wurde von der Kommission ein Arbeitsprogramm mit einer ausführlichen Beschreibung der wissenschaftlichen und technologischen Ziele, den FTE-Aktionsarten und den entsprechenden finanziellen Regelungen erstellt. 2. Die in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angesprochenen Ziele und Arbeiten in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration beziehen sich auf einen im Arbeitsprogramm beschriebenen Bereich. Die in den Artikeln 1, 2 und 3 des Beschlusses des Rates über die Regeln für die Beteiligung an den spezifischen Programmen genannten Rechtspersonen sowie die GFS sind aufgefordert, FTE-Vorschläge zu folgenden Bereichen abzugeben: Bereich C: Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern 1. Forschungsbereiche von allgemeiner Bedeutung 1.1. Nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung erneuerbarer natürlicher Ressourcen 1.2. Verbesserung der landwirtschaftlichen und agro-industriellen Produktion 1.3. Gesundheit 2. Zusätzliche Bereiche von gemeinsamem Interesse Informations- und Kommunikationstechnologien 3. Die Vorschläge für Forschungsprojekte über Impfstoffe für den Menschen und die Gesundheit von Tieren müssen bei der Kommission bis 15.6.1995 (12.00) Ortszeit eingehen; Vorschläge für alle anderen Themen müssen bis zum 6. 9. 1995 (12.00) Ortszeit vorliegen. 4. Die Arbeiten in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung werden in der Regel auf Kostenteilungsbasis durchgeführt, gemäß den in Anhang III der Entscheidung des Rates über die Annahme des eingangs genannten spezifischen Programms festgelegten Durchführungsmodalitäten. Darüber hinaus werden bestimmte Vorbereitungs-, Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen sowie konzertierte Aktionen ergriffen, die in der Entscheidung des Rates und im Arbeitsprogramm beschrieben sind. In der Regel müssen an den Projekten mindestens zwei Partner teilnehmen, die voneinander unabhängig und in verschiedenen Mitgliedstaaten oder zumindest in einem Mitgliedstaat und in einem an dem Programm beteiligten Staat einschließlich den EFTA/EWR-Ländern, ansässig sind sowie ein oder mehrere in Entwicklungsländern niedergelassene Partner. Projekte mit, falls möglich, zwei oder mehreren Partnern aus verschiedenen Entwicklungsländern derselben Region werden bevorzugt (bestimmte einzelne Länder (z. B. China) können wegen ihrer geographischen oder demographischen Bedeutung als eine Region angesehen werden). Die Vorschläge werden auf Grundlage der in Anhang II des Vierten Rahmenprogramms und in Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses des Rates über die Regeln für die Beteiligung an den spezifischen Programmen festgelegten Kriterien ausgewählt. Für die FTE-Aktionen werden unter Berücksichtigung des Beschlusses des Rates über die Regeln für die Beteiligung an den spezifischen Programmen Verträge abgeschlossen. Die Ergebnisse werden auf Grundlage der Prinzipien verbreitet, die im Beschluß des Rates über Regeln für die Verbreitung der Forschungsergebnisse aus den spezifischen Programmen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration (4) festgelegt sind. 5. Sonderregelungen (die sich auf die im Arbeitsprogramm beschriebenen Arbeiten in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung beziehen). Diese Aufforderung betrifft eine beschränkte Zahl von Forschungsbereichen. Künftige Aufforderungen können andere im Arbeitsprogramm genannte Bereiche betreffen. Diese für die erste Aufforderung ausgewählten Bereiche sind von allgemeiner Bedeutung und betreffen im Prinzip alle Entwicklungsländer. Für gezieltere Forschungsvorschläge und um Aktivitäten zu konzentrieren, wurden jedoch für bestimmte Regionen (in der Regel eine Gruppe von Ländern) vorrangige Themen festgelegt. Diese Regionen werden in jedem Bereich genannt. Bei Regionen, für die Prioritäten festgelegt wurden, sind Vorschläge nur förderungswürdig, wenn eine oder mehrere der genannten Prioritäten zutreffen. In diesem Falle und wenn damit wissenschaftliche Vorteile verbunden sind, können auch Teilnehmer, die nicht in der Region ansässig sind, in den Vorschlag einbezogen werden. Wird ein Thema für mehrere Regionen als vorrangig genannt, können regionenuebergreifende Vorschläge zu diesem Thema gemacht werden. Bei Regionen, für die in keinem besonderen Bereich Prioritäten festgelegt wurden, können Vorschläge zu allen in dieser Aufforderung genannten Themen gemacht werden. Da die drei Hauptthemenbereiche stark miteinander verflochten sind, sind häufig inter- bzw. multidisziplinäre Einsätze erforderlich, um den Zielen des Programms am besten gerecht zu werden. Daher werden Forschungsvorschläge gefördert, die mehrere Bereiche oder Themen berühren. 6. Das Arbeitsprogramm, die Unterlagen mit den Informationen für die bei der Einreichung von Vorschlägen zu befolgenden Verfahren und ein Exemplar des Mustervertrags, der mit den erfolgreichen Bewerbern abgeschlossen wird, sind auf Anfrage bei den Dienststellen der Kommission erhältlich.

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