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Maßnahmen zu Förderung der Umwelterziehung

Art der Ausschreibung: Aufruf zu Vorschlägen; Gegenstand: Maßnahmen zu Förderung der Umwelterziehung; Vergabestelle: Europäische Kommission. Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind ...

Art der Ausschreibung: Aufruf zu Vorschlägen; Gegenstand: Maßnahmen zu Förderung der Umwelterziehung; Vergabestelle: Europäische Kommission. Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. 1. Hintergrund: Zur Umsetzung der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Minister für das Bildungswesen (88/C 177/03) und der Schlußfolgerungen des Rates über die Intensivierung der Umwelterziehung (92/C 151/02) plant die Kommission die Vergabe von Zuschüssen für die Durchführung entsprechender Massnahmen. Hierfür stehen insgesamt rund 1.000.000 ECU zur Verfügung. 2. Allgemeine Ziele Die geplanten Massnahmen sollen: - der Intensivierung der Umwelterziehung dienen, damit diese ein fester und wesentlicher Bestandteil der Erziehung aller europäischer Bürger wird; - eine intensivere Umwelterziehung auf allen Ausbildungsstufen gewährleisten; - das Bewußtsein gemeinschaftsweite und lokale Umweltprobleme schärfen und; - die europäische Dimension im Bildungswesen stärken. 3. Auswahlkriterien 3.1 Allgemeine Kriterien Bei der Prüfung der Projekte werden die Projekte, die die gesamten folgenden Eigenschaften aufweisen, ausgewählt: - gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis, - Multiplikatoreffekt und dauerhafte Auswirkung auf europäischer Ebene, - Gewährleistung einer effektiven und ausgewogenen Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Partnern auf folgenden Ebenen, - Projektplanung, - Projektdurchführung, - finanzielle Beteiligung, - europaweite geographische Dimension (Beteiligung von mindestens 2 Mitgliedstaaten der Union), - Erleichterung der dauerhaften Einbindung der Umweltproblematik in die schulische Ausbildung; - Ermöglichung des Austauschs und der Verwertung innovativer Erfahrungen auf europäischer Ebene. 3.2 Spezielle Kriterien Den Schlußfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Minister für das Bildungswesen über die Intensivierung der Umwelterziehung (92/C 151/02) vom 1.6.1992 zufolge wird den Initiativen Vorrang eingeräumt, die Kooperations- und Austauschprogramme fördern, mit denen zur dauerhaften Einbindung der Umwelterziehung in die allgemeine, fachliche und berufliche Bildung beigetragen wird; dabei handelt es sich vor allem um: - die Grundausbildung und Weiterbildung der Lehrer (allgemeine, fachliche und berufliche Bildung), einschließlich der Einrichtung von Ausbilderteams für Lehrer; - Konzeption, Erprobung und Bewertung von Ausbildungsmaterial; - Vernetzung von Ausbildungseinrichtungen (Ausbildungszentren usw.) zur Umwelterziehung; - pädagogische Neuerungen auf dem Gebiet der Interdisziplinarität und der Bewertung; - Komplementarität mit anderen Gemeinschaftsinitiativen (SOCRATES, usw.). 3.3 Ausschlußkriterien Ausgeschlossen sind: - auf einen einzigen Mitgliedstaat begrenzte Massnahmen; - Schüleraustausch und Klassenfahrten; - Investitionen und materielle Ausrüstung; - allgemeine Aufklärungs- und Informationskampagnen für die breite Öffentlichkeit; - bereits laufende Massnahmen; - Initiativen zur beruflichen Bildung für Erwachsene und nicht unter Nummer 3.2. fallende Hochschulausbildung. Die finanzielle Unterstützung der ausgewählten Projekte darf in der Regel nicht unter 20% und nicht über 50% der tatsächlichen Kosten für deren Durchführung liegen und muß zwischen 20.000 und 100.000 ECU angesiedelt sein.Kontaktadresse: European Commission; Directorate-General for the Environment, Nuclear Safety and Civil Protection; "Environment and Education"; 200 rue de la Loi; B-1049 Brussels