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Kommission verabschiedet Bericht über die Umsetzung der Entschließungen und Schlußfolgerungen des Rates zur Industriepolitik

Der Text dieser Nachricht wurde unverändert aus der Datenbank RAPID der Europäischen Kommission übernommen: Auf Vorschlag von Martin Bangemann, dem für Industriepolitik zuständigen Mitglied der Kommission, hat die Kommission einen Bericht über die Umsetzung der Entschließunge...

Der Text dieser Nachricht wurde unverändert aus der Datenbank RAPID der Europäischen Kommission übernommen: Auf Vorschlag von Martin Bangemann, dem für Industriepolitik zuständigen Mitglied der Kommission, hat die Kommission einen Bericht über die Umsetzung der Entschließungen und Schlußfolgerungen des Rates zur Industriepolitik verabschiedet. Diese Arbeitsunterlage folgt auf die Entschließung des Rates vom 8. November 1994 zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaftsindustrie und bezieht sich auf die Jahre 1990-1994. In diesem Zeitraum hat die Kommission die Anwendung der 1990 vom Rat genehmigten Grundprinzipien für eine gemeinschaftliche Industriepolitik sichergestellt, die unter dem Titel "Industrie" im Vertrag über die Europäische Union verankert sind: - Abstimmung zwischen den verschiedenen Politikbereichen, die Auswirkungen auf die Industrie haben: internationaler Handel, Wettbewerb, Binnen- markt, Umweltschutz, Forschung und Entwicklung, Netze, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, KMU; - Verbesserung des Funktionierens der Märkte als Grundvoraussetzung für eine größere industrielle Wettbewerbsfähigkeit; - umgehende aktive Förderung struktureller Anpassungen in der Industrie. Das Inkrafttreten des Binnenmarktes am 1. Januar 1993 ist ein bedeutender Erfolg der Gemeinschaft. Durch das neue Konzept konnte dieses Ziel mit einem minimalen Aufwand an gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften erreicht werden, und die gegenseitige Anerkennung der nationalen Normen hat zur Beseitigung zahlreicher Handelshemmnisse geführt, ohne daß neue Vorschriften nötig wurden. Der Einstieg in die Informationsgesellschaft ist eine große Herausforderung für die Gemeinschaft, und die Kommission hat in diesem Zusammenhang ein schlüssiges Konzept definiert und auf den Weg gebracht. Der Aktionsplan der Gemeinschaft bezieht sich insbesondere auf die Schaffung eines Regelungsrahmens, die Netze, Grunddienste, Anwendungen und ihren Inhalt sowie sozio-politische und kulturelle Aspekte. Durch das kürzlich eingerichtete "Büro für die Informationsgesellschaft" soll auch die breite Öffentlichkeit sensibilisiert werden. Die Kommission hat eine neue Politik zur Erreichung der globalen Wettbewerbsfähigkeit auf den Weg gebracht. Zwei wesentliche Elemente dieser Politik wurden bereits entwickelt: das 4. Rahmenprogramm Forschung (für den Zeitraum 1994-1998) soll die Abstimmung zwischen der Förderung der Forschung und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen. Die Politik für die industrielle Zusammenarbeit soll die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren in der Gemeinschaft sowie die Präsenz der europäischen Industrie auf den Märkten mit starkem Wachstum fördern. Sie wird direkte Investitionen und die Wahrnehmung der wachsenden gemeinsamen Interessen der Europäischen Union und ihrer Partner erleichtern. Bei der Verabschiedung dieses Berichts erklärte Herr Bangemann: "Dieser Bericht zeigt, daß die wichtigsten vom Rat geforderten Maßnahmen erfolgreich durchgeführt wurden. Die industrielle Zusammenarbeit ist eines der wichtigsten Instrumente der Politik für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit geworden. Die Ergebnisse der Maßnahmen der Kommission in den Jahren 1990-1994 sind eine solide Ausgangsbasis für die Durchführung der in der Mitteilung vom September 1994 angekündigten Initiativen zur Politik für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit."

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