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Industrielle Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Osteuropas

Der Text dieser Nachricht wurde unverändert aus der Datenbank RAPID der Europäischen Kommission übernommen: Die Kommission genehmigte am 14. März 1995 eine Mitteilung von Kommissar Bangemann im Einvernehmen mit Kommissar Van den Broek, in der die industriellen Folgen der Inte...

Der Text dieser Nachricht wurde unverändert aus der Datenbank RAPID der Europäischen Kommission übernommen: Die Kommission genehmigte am 14. März 1995 eine Mitteilung von Kommissar Bangemann im Einvernehmen mit Kommissar Van den Broek, in der die industriellen Folgen der Integration Mittel- und Osteuropas in die gesamteuropäische Wirtschaft und insbesondere die Mittel und Wege für die Erleichterung dieses Prozesses über die industrielle Zusammenarbeit dargelegt werden. Der geplante Beitritt der assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas zur Union erfordert einen qualitativen Sprung in den Beziehungen zu der Region. In den grundsätzlichen Beschlüssen des Europäischen Rates von Essen (Dezember 1994) wird die Dimension der Herausforderung deutlich. Der Rat genehmigte die Beitrittsstrategie zur Vorbereitung der assoziierten Länder auf die Mitgliedschaft, beispielsweise über die Angleichung der Rechtsvorschriften und die Investitionsförderung. Die Mitteilung konzentriert sich auf die Länder Mittel- und Osteuropas, die mit der Union bereits Europa-Abkommen geschlossen haben oder dies demnächst tun werden. Obgleich in den makroökonomischen Reformen und der Privatisierung wesentliche Erfolge zu verzeichnen sind, ist die Entwicklung im Bereich der Privatisierung/Modernisierung der Industrie in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Insgesamt hat die Industrie Mittel- und Osteuropas nach wie vor einen erheblichen Umstrukturierungs- und Modernisierungsbedarf, der ohne Auslandsinvestitionen, Transfer von Technologie und Know-how in Zusammenarbeit mit der EU-Industrie kaum gedeckt werden kann, die auf die Entwicklung eines umweltverträglichen Industriesektors abzielen. Die Europäische Union hat bereits einen wichtigen Beitrag zu dem Übergangsprozeß geleistet über: - die Europa-Abkommen mit den mittel- und osteuropäischen Ländern, die u.a. auf den Freihandel abzielen und eine Zusammenarbeit in praktisch allen Wirtschaftsbereichen vorsehen; - die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Essen, die insbesondere auf die Förderung der regionalen Zusammenarbeit zwischen den assoziierten Ländern zur Unterstützung der Umgestaltung ihrer Wirtschaft abzielen: ein Programm zur Förderung dieser Zusammenarbeit z.B. im Handel wurde genehmigt; - die Unterstützung der Europäischen Union und die Zusammenarbeit in Industrie und Forschung und Entwicklung, die inzwischen dazu beitragen, das Industrie- und Forschungspotential der Länder Mittel- und Osteuropas zu nutzen und weiterzuentwickeln. Die künftige Strategie sollte sich weiterhin auf folgende drei prioritäre Ziele konzentrieren: Verbesserung der Rahmenbedingungen für die industrielle Entwicklung, Privatisierung, Umstrukturierung und Modernisierung der Industrie, Investitionsförderung (z.B. über Synergien mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Europäischen Investitionsbank). Die vorgeschlagenen Orientierungslinien basieren auf den bestehenden Instrumenten und sehen zweckdienliche Anpassungen und zusätzliche Maßnahmen vor. Drei Arten von Instrumenten sollten zur Verwirklichung dieser Ziele vorrang eingesetzt werden: Die Europa-Abkommen enthalten die Leitlinien für die Unterstützung der Union, bei der die technische und finanzielle Hilfe im Rahmen von PHARE das wichtigste Instrument zur Ebnung des Weges für die Zusammenarbeit und letztlich die Integration darstellt. Die vorrangigen Aktionsbereiche wären: 1. Nutzung der mit den Abkommen eingesetzten Organe z.B. der gemischten Ausschüsse 2. Weißbuch über die Vorbereitung der assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt 3. Qualitätsmanagement: Normen/Zertifizierung 4. Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Investitionen 5. Unterstützung von Privatisierung, Modernisierung und Umstrukturierung der Industrie 6. Förderung von Geschäftsverbindungen, grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Investitionen 7. Ausbildung von Unternehmensleitern und Verwaltungsbeamten 8. Begleitfaktoren für die industrielle Entwicklung: Wettbewerb, Handel, Umwelt, Energie Die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit sollte weiter gefördert werden, um das Forschungs- und Entwicklungspotential Mittel- und Osteuropas zu wahren und den Ost-West-Fluß von Technologie und Know- how in den Bereichen, in denen Mittel- und Osteuropa führend sind und die eine weitere Basis für die Modernisierung der Industrie liefern werden, zu erleichtern. Mittel- und Osteuropa sollten an der Entwicklung der Union in Richtung globale Informationsgesellschaft beteiligt werden. Die Kommission wird ein Forum über die Informationsgesellschaft mit den Ländern Mittel- und Osteuropas 1995 veranstalten. Eine stärkere Mobilisierung der EU-Industrie wird als weiterer Schlüsselfaktor für die Modernisierung der Industrie in Mittel- und Osteuropa angesehen. Zur Förderung der engeren Beteiligung des Privatsektors an dem Übergangsprozeß in Mittel- und Osteuropa sollte eine Partnerschaft mit dem Privatsektor als Ergänzung zu den Hilfsprogrammen in Erwägung gezogen werden: Die EU-Industrie muß enger an einem ständigen Informations- und Konsultationsprozeß mit der Kommission beteiligt werden, und der industrielle Dialog zwischen Mittel- und Osteuropa und der Union ist auf verschiedenen Ebenen zu intensivieren. Das Rundtischgespräch von Industrieunternehmen, das Kommissar Bangemann 1994 in Riga mit den drei baltischen Staaten veranstaltete, könnte hier als Modell dienen.

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