Förderung repräsentativer europäischer Umwelteinrichtungen
Art der Ausschreibung: Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen; Gegenstand: Förderung repräsentativer europäischer Einrichtungen, die im Umweltbereich tätig sind; Vergabestelle: Europäische Kommission, GD XI (Umwelt, nukleare Sicherheit und Katastrophenschutz). Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. In den Erläuterungen des Haushaltsplans 1995 heißt es in Artikel B4-306 "veranschlagt sind Mittel für: - die Finanzierung der allgemeinen Massnahmen zur Sensibilisierung und Aufklärung über Umweltprobleme; - die Förderung repräsentativer europäischer Organisationen, die im Umweltbereich tätig sind und deren Aktivitäten sich auf alle oder einen Teil der EG-Mitgliedstaaten sowie die Länder Mittel- und Osteuropas oder die Mittelmeeranrainerstaaten erstrecken." Diese Aufforderung zur Einreichung von Anträgen bezieht sich ausschließlich auf den zweiten Gedankenstrich dieser Erläuterungen. Diese Mittelzuwendungen sollen zur finanziellen Unterstützung der Verwaltungskosten und der Kosten für die Durchführung von konkreten Aktionen im Rahmen des von den betroffenen Organisationen geplanten jährlichen Arbeitsprogramms dienen. Die Mittelvergabe richtet sich neben dem erwähnten Kontext nach dem fünften Aktionsprogramm der Gemeinschaft für Umweltpolitik und Massnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft (ABl. Nr. C 138 vom 17.5.1993) und muß den derzeitigen Prioritäten der Gemeinschaftspolitik in diesem Bereich entsprechen. Die Prüfung jedes Mittelantrags erfolgt nach diesem Gesichtspunkt. Bei der Prüfung der Anträge auf gemeinsame Finanzierung erfolgt die Auswahl auf der Grundlage der folgenden Kriterien: - der Größe aufgrund ihrer Struktur und ihrer Mitglieder, der Multiplikatorwirkung auf europäischer Ebene und insbesondere innerhalb der Europäischen Union, - der geographischen Reichweite der Tätigkeiten der Organisation auf europäischer Ebene, - der Fähigkeit, den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den im fünften Programm aufgeführten Partnern wie Nichtregierungsorganisationen, Klein- und Mittelbetriebe, lokale und regionale Behörden usw. zu fördern, um die betroffenen Kreise zu einer dauerhaften Veränderung des Verhaltens anzuspornen, - des Ausmaßes des repräsentativen Charakters innerhalb der betreffenden Organisation, - der Fähigkeit, ein multisektorales Umweltkonzept zu fördern, - der Qualität der Zusammenarbeit und des Dialogs zwischen der Organisation und seiner Mitglieder durch regelmäßigen Informationsaustausch, - der Bereitschaft und Effizienz in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen im Hinblick auf gemeinsame Informations- und Sensibilisierungsaktionen im Umweltbereich auf europäischer Ebene, - der Fähigkeit, die finanzielle Durchführbarkeit des jährlichen Arbeitsprogramms aufgrund eines realistischen, vernünftigen und ausgewogenen Haushalts nachzuweisen.