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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Das allgemeine beratende Forum für Umweltfragen nennt Grundsätze für eine nachhaltige Entwicklung

Der Text dieser Nachricht wurde auszugsweise aus der Datenbank RAPID der Europäischen Kommission übernommen: In offenen Briefen an Präsident Santer und R. Bjerregaard, dem für Umweltpolitik zuständigen Kommissionsmitglied, hat das Allgemeine Beratende Forum für Umweltfragen G...

Der Text dieser Nachricht wurde auszugsweise aus der Datenbank RAPID der Europäischen Kommission übernommen: In offenen Briefen an Präsident Santer und R. Bjerregaard, dem für Umweltpolitik zuständigen Kommissionsmitglied, hat das Allgemeine Beratende Forum für Umweltfragen Grundsätze für eine nachhaltige Entwicklung dargelegt, die seiner Ansicht nach einen Rahmen für die Maßnahmen und Initiativen der EU abstecken sollten. Das Schreiben an Präsident Santer begrüßt, daß dieser in seiner Antrittsrede von dem Europäischen Parlament am 17. Januar Umweltfragen und das Thema der nachhaltigen Entwicklung angesprochen hat und legt die obengenannten Grundsätze dar. Das Schreiben verweist auf die gemeinsamen Grundlagen von Präsident Santers Rede und den Grundsätzen des Forums und unterstreicht, daß das Forum eine wichtige Rolle spielen kann, indem es der Kommission grundlegend neue Ideen über die Weiterentwicklung und die Umsetzung des Prinzips der nachhaltigen Entwicklung liefert. Das Schreiben an R. Bjerregaard enthält Bemerkungen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Überprüfung des fünften Aktionsprogramms der Gemeinschaft für die Umwelt und Vorschläge für eine Verbesserung der derzeitigen Strategie sowie einen beschleunigten Übergang zu einer nachhaltigen Entwicklung in der Europäischen Union durch eine raschere Durchführung der Ziele des derzeitigen Programms (z.B. Integration, Konsensbildung, Innovation, Erweiterung des Instrumentariums, Anwendung der Rechtsvorschriften). Im Zusammenhang mit den Schreiben sagte R. Bjerregaard, sie begrüße die ersten Ergebnisse der Erörterungen im Rahmen des von der vorhergehenden Kommission eingesetzten Forums. Das Forum habe eine sehr wichtige Erklärung über die Grundsätze abgegeben, auf denen eine nachhaltige Entwicklung in der Europäischen Union beruhen sollte. Die Empfehlungen beruhten auf einem so breiten Querschnitt europäischer Sachverständigenmeinungen, daß die Tatsache, daß eine gemeinsame Vorgehensweise entwickelt werden konnte, von großer Bedeutung sei. Die genannten Grundsätze werden für die neue Kommission sehr wichtige Leitlinien bei der Weiterentwicklung ihrer Vorgehensweise im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung sein. Die Bemerkungen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Überprüfung des fünften Aktionsprogramms für die Umwelt werden für die Kommission bei ihren Überlegungen von großem Nutzen sein. Sie beabsichtige, das Forum während der Überprüfung voll einzubeziehen und um Ratschläge zu bitten. Zwölf Grundsätze für eine nachhaltige Entwicklung Globale Planung 1. Eine nachhaltige Entwicklung kann nicht unabhängig von der übrigen Welt erreicht werden. Bei der Handels-, Wirtschafts- und Entwicklungshilfepolitik sowie beim Umweltschutz sollten sowohl die Auswirkungen für Europa als auch für die Entwicklungsländer berücksichtigt werden. 2. Die Politik und die Entwicklungs-, Produktions- und Konsummodelle sollten die Bevölkerungsfrage berücksichtigen - sowohl in Europa als auch weltweit - und Nachhaltigkeit anstreben, wobei die Voraussagen über das weltweite Bevölkerungswachstum zugrundezulegen sind. Grenzen herkömmlicher Wachstumsmodelle 3. Die Funktionsfähigkeit natürlicher Systeme (Boden, Wasser, Luft, biologische Vielfalt) sollte aufrechterhalten werden bzw. - soweit möglich - wiederhergestellt werden. 4. Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung sollte die physischen Grenzen der Nutzung von Ressourcen und deren Regenerierung respektieren. Kapital- und Kosteninternalisierung 5. Die Vor- und Nachteile von Maßnahmen sollten auf alle Teile der Gesellschaft gleichmäßig verteilt werden. Ist eine stark unausgewogene Verteilung unvermeidbar, sollte eine Form des Ausgleichs erwogen werden. 6. Die Maßnahmen sollten eindeutige Ziele aufweisen und auf einer eingehenden Beurteilung der Fragen und der damit verbundenen Risiken sowie der Auswirkungen beruhen; sie sollten wissenschaftlich abgesichert sein, und es sollte ein vernünftiges Kosten/Nutzen-Verhältnis - mit dem Ziel der vollständigen Internalisierung aller Kosten - vorhanden sein. 7. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, Umweltschutz und soziale Ausgewogenheit sind voneinander abhängig; Maßnahmen dürfen nicht isoliert beurteilt werden, sondern es sollten immer die Auswirkungen auf alle Bereiche berücksichtigt werden. 8. Wenn die Gefahr ernster oder irreversibler Schäden besteht, sollte das Fehlen einer absoluten wissenschaftlichen Sicherheit nicht zum Vorwand für den Aufschub unproblematischer, kosteneffizienter Vorsichtsmaßnahmen werden, die als solche bereits Vorteile aufweisen. Geteilte Verantwortung 9. Entscheidungen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung müssen auf einer geteilten Verantwortung beruhen. Betroffenen und interessierten Parteien sollte die Beteiligung offenstehen, für die Information die Voraussetzung ist. Verantwortungsbewußtsein und Engagement sollten in allen Teilen der Gesellschaft gefördert werden. Dies setzt eine informierte Öffentlichkeit, eine freie Informationsverbreitung sowie faire Möglichkeiten der Korrektur von Entscheidungen voraus. 10. Neben den geeigneten ordnungspolitischen Maßnahmen sollte eine Kombination marktorientierter Instrumente - einschließlich wirtschaftlicher und steuerlicher Anreize - eingesetzt und es sollte flexibel vorgegangen werden, um das privatwirtschaftliche Potential und Kapital zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu nutzen. Freiwillige Beiträge einzelner und der Gesellschaft insgesamt sollten gefördert werden. Art der Herausforderung 11. Ein Schlüssel des Erfolgs wird die Experimentierfreudigkeit sein. Da einige Lösungen einegrundlegende Änderung des Status quo und der herkömmlichen Praktiken erfordern werden, sollten die Maßnahmen, soweit möglich, schrittweise durchgeführt werden, um die Diskrepanz der Situation von Nutznießern und Benachteiligten so gering wie möglich zu halten. 12. Die wichtigste Aufgabe wird für Europa sein, während der Übergangszeit zu einer umweltfreundlicheren und nachhaltigen Wirtschaftsform die internationale Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten.