Datensammlung und Untersuchungen zur Unterstützung der Gemeinsamen Fischereipolitik
Art der Ausschreibung: Dienstleistungsauftrag (Datenbereitstellungsdienste); Gegenstand: Datensammlung und Untersuchungen zur Unterstützung der Gemeinsamen Fischereipolitik; Vergabestelle: Europäische Kommission, GD XIV (Fischerei). Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3760/92 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Regelung für die Fischerei- und die Aquakultur (ABl. Nr. L 389 vom 31.12.1992) sind die Massnahmen, die zur Erreichung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) - vornehmlich die rationelle, verantwortungsvolle und dauerhafte Bewirtschaftung der Fischereiressourcen - erforderlich sind, unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf das marine Ökosystem anhand der verfügbaren biologischen, sozioökonomischen und technischen Gutachten auszuarbeiten. Demgemäß unterstützt die Kommission Vorhaben, deren Ergebnisse die Arbeit der wissenschaftlichen Berater bei der Vorbereitung der Regelungen erleichtern, die zur Erreichung der Ziele der GFP getroffen werden. Diese Regelungen bilden die Bestandsbewirtschaftungspolitik der EU. Die Kommission möchte außerdem im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates zur Einführung einer Kontrollregelung für die Gemeinsame Fischereipolitik (ABl. Nr. L 261 vom 20.10.1993) sicherstellen, daß die Kontrollmaßnahmen der Mitgliedstaaten möglichst effizient und kostenwirksam sind und die Nutzung aller zweckdienlichen Informations- und Technologieerrungenschaften vorsehen. Um geeignete Vorhaben auswählen zu können, fordert die Kommission Sachverständige, Forschungsinstitute und andere zuständige Einrichtungen auf, Vorschläge für Forschungsvorhaben in den unten aufgeführten Bereichen einzureichen. Die Auswahl der Vorschläge erfolgt aufgrund ihrer wissenschaftlichen und technischen Vorzüge, ihrer Bedeutung für die Bestandsbewirtschaftung und der Erfahrung bzw. Qualifikation der Bewerber. Um die wissenschaftliche Zusammenarbeit zu fördern, wird die Kommission Vorschläge für gemeinsame Untersuchungen, an denen mehr als ein Mitgliedstaat mitwirkt, vorrangig berücksichtigen. A. Zusammenstellung von Daten für biologische Analysen und Abschätzungen Wichtige Bestandteile der Fischereipolitik der Gemeinschaft sind die Regelung der zulässigen Gesamtfangmengen (Total Allowable Catches, TAC) mit den entsprechenden einzelstaatlichen Quoten sowie die Bestimmungen über technische Massnahmen wie Maschenöffnungen, Schutzgebiete und Schonzeiten. Zudem hat die Kommission vor kurzem die Möglichkeit erhalten, mehrjährige und/oder Mehr-Arten-TAC sowie direkte Begrenzungen des Fischereiaufwandes vorzuschlagen. Um die voraussichtlichen Auswirkungen dieser Erhaltungsmaßnahmen beurteilen zu können, müssen die einschlägigen Daten ausgewertet werden. Diese Daten werden im Rahmen gut vorbereiteter Probenahmeprogramme auf einzelstaatlicher Ebene zusammengestellt. In diesem Zusammenhang erbittet die Kommission Vorschläge für die Erfassung von Daten für biologische Analysen und Abschätzungen bzw. für die Koordinierung der Zusammenstellung dieser Daten, aufgeschlüsselt nach Flotten und geographischen Gebieten, für zusammenhängende Fangzonen. Folgende Bereiche kommen in Frage: A.1. Erfassung grundlegender Daten der Fischereistatistik (z. B. Daten über Anlandungen und Fischereiaufwand). A.2. Surveys mit Forschungsschiffen, vor allem zur Erstellung von Schätzungen der absoluten oder relativen Größe des Jungfischbestands und/oder der gesamten Biomasse des Laicherbestands. A.3. Biologische Proben zurückgeworfener Fische und anderer Organismen einschließlich mariner Säugetiere, Reptilien, Vögel und Tiefseeorganismen. A.4. Biologische Proben der Arten bei der Anlandung und in Auktionshallen, vor allem wenn sich daraus Daten für die Abschätzung der Alters- und/oder Mengenzusammensetzung ergeben, bei gleichzeitiger Schätzung des durchschnittlichen Gewichts und der durchschnittlichen Länge je Alter. A.5. Laboruntersuchungen, Schätzungen für Alter, Reifephase und das Verhältnis Länge/Gewicht. B. Fangtechnik und Fischereimanagement In der Verordnung (EWG) Nr. 3760/92 des Rates ist die Anwendung unterschiedlicher Bewirtschaftungsmaßnahmen vorgesehen, vor allem die direkte Begrenzung des Fischereiaufwandes sowie Fangbeschränkungen auf mehrjähriger Basis und für mehrere Arten. Diese Aspekte erfordern zusätzliche Untersuchungen. Auch zum Schutz der Jungfische und zur Reduzierung der unerwünschten oder unrechtmäßigen Beifänge an Fischen und anderen Tieren sind bessere Kenntnisse der verschiedenen Selektionseigenschaften der Fanggeräte erforderlich. Folgende Aspekte sind zu untersuchen: B.1. Verhältnis zwischen fischereilicher Sterblichkeit und Fischereiaufwand (der möglichst als Funktion von Fangkapazität und -tätigkeit auszudrücken ist), aufgeschlüsselt nach Fischereien, Arten und Fanggeräten. B.2. Selektivitätsparamenter der bestehenden und von den Fischern der Mitgliedstaaten häufig eingesetzten Fanggeräte. B.3. Bestimmende Faktoren für die Selektivität und die Fangwirkung von gezogenen und stationären Fanggeräten (Material, Netzkonstruktion und/Vorrichtungen. B.4. Abschätzung der kurzfristigen und langfristigen Auswirkungen der Einführung von selektiverem Fanggerät auf Rückwürfe, Anlandungen und Biomasse. C. Fischerei und Umwelt Für eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung der marinen Ressourcen sind bessere Kenntnisse über die Auswirkung der Fischereitätigkeit auf die Umwelt und vor allem auf andere Arten als die Zielarten erforderlich. C.1. Untersuchungen der Auswirkung der Fischerei auf andere Arten als die Zielarten, z. B. marine Säuger, Reptilien, Vögel und Benthos. C.2. Untersuchungen der Folgen für Raubfische, wenn ihre Beutearten vor allem von der Industriefischerei massiv abgefischt werden. C.3. Entwicklung von Techniken zur Reduzierung des Fangs nicht erwünschter bzw. illegaler Beifangarten. D. Koordinierung und Synthese Dieser Bereich betrifft Arbeitsgruppen sowie die Erstellung von Zusammenfassungen in den nachstehenden Bereichen im Zusammenhang mit biologischen Analysen und Abschätzungen sowie Wechselwirkungen zwischen Fischerei und Umwelt: D.1. Auswertung von Zeitreihen biologischer Daten. D.2. Einrichtung und/oder Verwaltung von Datenbanken. D.3. Optimierung von Probenahmeverfahren. D.4. Standardisierung von Methoden. D.5. Verbindung von biologischen Probenahmedaten und Verwaltungsstatistiken. D.6. Vorbereitung und Veröffentlichung von Papieren, die einen Überblick über die für die Gemeinsame Fischereipolitik und die damit verbundenen Umweltfragen relevanten wissenschaftlichen Veröffentlichungen bieten. E. Überwachung und Durchsetzung von Vorschriften Um Arbeiten anzuregen, auf deren Grundlage sie wirksame Massnahmen zur Überwachung und Durchsetzung bestehender oder geplanter Vorschriften über Mindestanlandegrößen und den zulässigen Fischereiaufwand vorschlagen kann, sucht die Kommission nach kleinen Projekten, die Informationen aus verschiedenen Quellen zur Unterstützung herkömmlicher Kontrollmethoden liefern. Folgende Bereiche kommen in Frage: E.1. Bestimmung des geographischen Ursprungs von Fisch und Fischereierzeugnissen. E.2. Bestimmung von Verarbeitungs- und Staufaktoren für ganz oder teilweise verarbeitete Erzeugnisse und für geladenen Fisch. E.3. Entwicklung von Normen für die Markierung, Identifizierung und Messung von stationärem Fanggerät sowie Entwicklung von Techniken zur Feststellung der Motorleistung von Fischereifahrzeugen. Detaillierte Anweisungen für die Einreichung von Vorschlägen sowie Einzelheiten zu den Punkten A-E sind bei den Dienststellen der Kommission erhältlich.Auskünfte auf schriftliche Anfragen: European Commission; Directorate-General for Fisheries; Conservation and Environmental Questions Unit; (DG XIV/C-1); 200 rue de la Loi; B-1049 Brussels; Fax +32-2-2966046