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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Europäische Kommission veröffentlicht Bericht zur Wettbewerbspolitik 1994

Die Kommission hat auf Vorschlag von Karel Van Miert ihren Jahresbericht über die Wettbewerbspolitik für das Jahr 1994veröffentlicht. Der Bericht enthält eine umfassende Bilanz der Kommissionstätigkeit des vergangenen Jahres in allen Wettbewerbsbereichen der Union: Wettbewerbs...

Die Kommission hat auf Vorschlag von Karel Van Miert ihren Jahresbericht über die Wettbewerbspolitik für das Jahr 1994veröffentlicht. Der Bericht enthält eine umfassende Bilanz der Kommissionstätigkeit des vergangenen Jahres in allen Wettbewerbsbereichen der Union: Wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Mißbräuche beherrschender Stellungen, Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, Kontrolle staatlicher Beihilfen, Liberalisierung der Sektoren, in denen die Mitgliedstaaten bestimmten Unternehmen ausschließliche oder besondere Rechte eingeräumt haben (Telekommunikation, Post und Energie) und internationale Aspekte der Wettbewerbspolitik. Der Bericht ist in erster Linie für die Organe der Europäischen Union (Parlament, Rat sowie Wirtschafts- und Sozialausschuß) und für die Mitgliedstaaten bestimmt, damit sie einen Gesamtüberblick über die Tätigkeit der Kommission und die von ihr verfolgten Wettbewerbsziele erhalten. Der Bericht soll aber auch die Wirtschaftsteilnehmer und generell die Öffentlichkeit über die Wettbewerbspolitik der Union informieren und auf diese Weise zu mehr Transparenz beitragen. Kartelle und Mißbrauch beherrschender Stellungen Zu den prioritären Aufgaben der Kommission gehört es, wettbewerbswidrige Kartelle aufzudecken und zu ahnden. 1994 war in dieser Hinsicht ein besonders erfolgreiches Jahr, da sie gegen nicht weniger als drei bedeutende Kartellfälle, an denen zahlreiche Unternehmen beteiligt waren, Verbotsentscheidungen erlassen und erhebliche Geldbußen festgelegt hat. Diese Entscheidungen betrafen die Schlüsselsektoren Stahlträger, Pappe und Zement. Nicht weniger streng verfuhr sie in Fällen, in denen ein Unternehmen seine Marktstärke ausnutzte, um durch unzulässige Mittel den Wettbewerb anderer Unternehmen auszuschalten. In einer Entscheidung gegen die Deutsche Bahn, in der die Kommission zum ersten Mal in diesem Sektor eine Geldbuße wegen des Mißbrauchs einer beherrschenden Stellung auferlegte, ist ebenfalls die Bedeutung einer strengen Wettbewerbspolitik für die Schaffung eines echten Binnenmarktes klar geworden. Bei der Anwendung der Wettbewerbsregeln trug die Kommission jedoch der Notwendigkeit Rechnung, den Umstrukturierungsprozeß der Gemeinschaftsindustrie zur Förderung ihrer Wettbewerbsfähigkeit begleitend zu unterstützen. Deswegen hat sie in den Fällen, wo Unternehmen lieber ihre Zusammenarbeit durch Technologielizenzen, Gemeinschaftsunternehmen, strategische Bündnisse oder Zusammenschlüsse verstärken, statt sich vor externen Wettbewerb zu schützen, einen wesentlich günstigeren Standpunkt bezogen. Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen Im Bereich der Fusionskontrolle wurden 1994 mehr Fälle als in den Vorjahren angemeldet (95 gegenüber 58 im Jahr 1993) und ist außerdem die Zahl der Fälle gestiegen, in denen die Kommission ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Fusionsvorhabens mit dem Gemeinsamen Markt äußerte und erst dann ihre Genehmigung erteilte, nachdem sich die beteiligten Unternehmen zu Änderungen ihres Vorhabens verpflichteten. Kontrolle staatlicher Beihilfen 1994 haben einigen Entscheidungen im Bereich der staatlichen Beihilfen Aufsehen erregt, insbesondere die Entscheidungen über die Umstrukturierung der Stahlindustrie und der öffentlichen Unternehmen Air France und Bull. Außerdem hat die Kommission über 500 Entscheidungen erlassen, die einzelne Beihilfen oder Beihilferegelungen für Unternehmen betrafen. Außerdem hat sie Beratungen über einen Gemeinschaftsrahmen für Beschäftigungsbeihilfen aufgenommen und mit der Revision des Gemeinschaftsrahmens von 1986 für Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen begonnen, um den im Weißbuch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung enthaltenen Erwägungen Rechnung zu tragen. Liberalisierung der Monopolbereiche Im vergangenen Jahr wurde erneut ein wesentlicher Fortschritt bei der Liberalisierung der Sektoren erzielt, in denen der Wettbewerb aufgrund ausschließlicher oder besonderer Rechte, über die gewisse Unternehmen zur Erbringung bestimmter Dienstleistungen verfügen, beschränkt oder gar ausgeschlossen ist (z.B. in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Post). Die Kommission hat ihre Arbeiten im Telekommunikationssektor fortgesetzt, um diesen Bereich unter Befolgung des vom Rat festgelegten Zeitplans, der die vollständige Liberalisierung für 1998 vorsieht, dem Wettbewerb zuzuführen. Bestimmend für die Tätigkeit der Kommission im Energiesektor ist die Notwendigkeit, den gemeinsamen Energiemarkt zu vollenden und sichere, offene,transparente, effiziente wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Gas- und Elektrizitätsmärkte sowie Verbundnetze zu schaffen. In diesem Geiste hat die Kommission 1994 den Gesetzgebungsdialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat fortgeführt, um zu einer Einigung über die Richtlinienvorschläge zur Verwirklichung des gemeinsamen Gas- und Elektrizitätsmarktes zu gelangen. Die internationale Dimension Die Kommission hat ihre Bemühungen fortgesetzt, um auf internationaler Ebene ein Regelwerk für den Wettbewerb zu entwickeln und - noch wichtiger - wirksame Durchsetzungsverfahren einzuführen. Eine aus unabhängigen Sachverständigen und Kommissionsexperten bestehende Arbeitsgruppe hat 1994 ihre Arbeit zu diesen Fragen aufgenommen.