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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Kommission genehmigt das dänische Energieprogramm 2000 - neueTechnologien im Energiebereich

Die Kommission hat beschlossen, dem dänischen Energieprogramm 2000 die Freistellung gemäß Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag für Beihilfen zur Förderung der Forschung und der Entwicklung der Technologien im Energiebereich zu gewähren. Die Regelung soll die Anwendung de...

Die Kommission hat beschlossen, dem dänischen Energieprogramm 2000 die Freistellung gemäß Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag für Beihilfen zur Förderung der Forschung und der Entwicklung der Technologien im Energiebereich zu gewähren. Die Regelung soll die Anwendung der Forschungsergebnisse bei Technologien im Energiebereich fördern. Die beihilfebegünstigten Vorhaben können die Lage im Energiebereich auf nationaler und internationaler Ebene verbessern. Der Schwerpunkt liegt bei Vorhaben, die die Forschungsinstitute in die Forschung einbeziehen können, und auf grenzüberschreitenden Vorhaben. Die Regelung enthält zweierlei Beihilfen: Zuschüsse und Darlehen. Die Zuschüsse können am Beginn der Forschung gewährt werden. Hingegen ist die Beihilfe in Form eines Darlehens in den letzten Abschnitten der Entwicklung anwendbar. Nach dem Finanzgesetz für das Jahr 1995 sind Haushaltsmittel in Höhe von 15 Mio. DKR (2 Mio. ECU) veranschlagt worden. Dieses verhältnismäßig geringe Budget bedeutet, daß die Anzahl bezuschußter Vorhaben auf drei bis fünf begrenzt sein wird. Die Regelung betrifft Vorhaben mit Elementen industrieller Grundlagenforschung, angewandter Forschung und Entwicklung.Für die industrielle Grundlagenforschung ist eine Beihilfenintensität bis zu 50 % geplant. Für die angewandte Forschung/Entwicklung wird die Intensität der Beihilfe höchstens 25 % betragen. Für KMU kann ein Bonus von 10 % gewährt werden. Begünstigt sind Unternehmen, die aufgrund der dänischen Industriestruktur in der Mehrheit zur Gruppe der KMU gehören.

Länder

Dänemark