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Empfehlung der Kommission zur Übertragung von KMU

Viele wirtschaftlich gesunde KMU müssen jedes Jahr schließen, weil sie die mit der Übereignung verbundenen Schwierigkeiten nicht meistern können. Dies führt dazu, daß nahezu 10% der Konkursanmeldungen in der Gemeinschaft auf eine schlecht vorbereitete Nachfolge zurückgehen und...

Viele wirtschaftlich gesunde KMU müssen jedes Jahr schließen, weil sie die mit der Übereignung verbundenen Schwierigkeiten nicht meistern können. Dies führt dazu, daß nahezu 10% der Konkursanmeldungen in der Gemeinschaft auf eine schlecht vorbereitete Nachfolge zurückgehen und jährlich mindestens 30.000 Unternehmen und 300.00 Arbeitsplätze gefährdet sind. Familienbetriebe sind einem besonderen Risiko ausgesetzt. Nach Konsultationen mit Sachverständigen ist die Kommission zu dem Schluß gelangt, daß in der gesamten Gemeinschaft Anstrengungen unternommen werden müssen, um hier Abhilfe zu schaffen. Aus diesem Grunde hat sie eine Empfehlung angenommen, in der eine Reihe von Grundsätzen und Methoden aufgeführt sind, mit denen die einer erfolgreichen Übertragung von Unternehmen im Wege stehenden Haupthindernisse beseitigt werden. So werden die Mitgliedstaaten zur Anpassung der diesbezüglichen Rechtsvorschriften an die Empfehlung der Kommission aufgefordert. Zunächst geht es um die Sensibilisierung besonders von Unternehmern, die kurz vor dem Ruhestandsalter stehen, damit sie die Übertragung ihres Unternehmens rechtzeitig vorbereiten. Noch wichtiger ist aber die Verbesserung der rechtlichen, steuerlichen und administrativen Bedingungen, um - den Unternehmen zu erlauben, von einer Rechtsform zu einer anderen zu wechseln, ohne das Unternehmen auflösen oder eine neue Einheit gründen zu müssen, - zu sichern, daß die steuerrechtlichen Verfahren die Annr neuen Rechtsform nicht behindern und das Prinzip der Steuerneutralität auf Vorgänge im Zusammenhang mit einer Übertragung Anwendung findet, - zu sichern, daß Personengesellschaften und Einzelunternehmen im Falle des Todes eines der Gesellschafter oder des Unternehmers fortgeführt werden können, - zu sichern, daß durch eine angemessene steuerliche Behandlung der Erbschaft und der Schenkung das Überleben des Unternehmens gewährleistet wird, - die Übertragung an Dritte (einschließlich Arbeitnehmer) zu ermöglichen, wenn sie innerhalb der Familie nicht möglich ist. Angesichts der unterschiedlichen Rechtslage in den einzelnen Mitgliedstaaten hat die Kommission zur Lösung dieses Problems den Weg der Empfehlung beschritten. Die Mitgliedstaaten wurden zum Erfahrungsaustausch bezüglich ihrer Anstrengungen entsprechend der Empfehlung aufgefordert. Hintergrundmaterial ist in Form einer Mitteilung erhältlich.