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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Verlängerung der FuE-Beihilfen an KMU in Berlin

Die Kommission hat einer Verlängerung der staatlichen Beihilfen zur Förderung der KMU, die in Berlin in Forschung und Entwicklung tätig sind, zugestimmt. Die Kommission hatte die Beihilfenregelung ursprünglich bereits im Jahre 1993 genehmigt. Die Regelung soll die Möglichkeit...

Die Kommission hat einer Verlängerung der staatlichen Beihilfen zur Förderung der KMU, die in Berlin in Forschung und Entwicklung tätig sind, zugestimmt. Die Kommission hatte die Beihilfenregelung ursprünglich bereits im Jahre 1993 genehmigt. Die Regelung soll die Möglichkeiten für KMU, in der Forschung tätig zu werden, verbessern und ihre Wettbewerbsposition unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten, die sich den KMU in Berlin stellen, stärken. Ohne staatliche Hilfe wären sie nicht in der Lage, die Forschungsarbeiten auf einem adäquaten Niveau durchzuführen. Bei den beihilfefähigen Vorhaben handelt es sich um Projekte zur Entwicklung oder Optimierung umweltverträglicher Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie um Pilotprojekte. Auch die Teilnahme an Handelsmessen kommt für eine Förderung in Frage. Für den Zeitraum 1994-1996 ist eine Beihilfe von 9,45 Mio. ECU vorgesehen. Für das einzelne Projekt wird eine Beihilfe von höchstens 200.000 ECU gewährt. Die Beihilfeintensität wurde bei nicht rückzahlbaren Zuschüssen für den Bereich angewandte Forschung/Entwicklung mit maximal 35% angesetzt. Befindet sich die Produktionsstätte des Unternehmens in Ost-Berlin, so erhöht sich die Beihilfeintensität auf maximal 40%.

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Deutschland