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Gemeinsamer Standpunkt des Rates zu den Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze

Der Rat hat seinen am 31. März 1995 festgelegten gemeinsamen Standpunkt zu einer Verordnung veröffentlicht, in dem die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen im Bereich der transeuropäischen Netze (TEN) enthalten sind. Die Gemeinschaftszuschüsse können für ...

Der Rat hat seinen am 31. März 1995 festgelegten gemeinsamen Standpunkt zu einer Verordnung veröffentlicht, in dem die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen im Bereich der transeuropäischen Netze (TEN) enthalten sind. Die Gemeinschaftszuschüsse können für TEN im Verkehrs-, Telekommunikations- und Energiesektor gewährt werden. Im einzelnen beziehen sich die Grundregeln auf folgendes: - Förderungswürdigkeit von Vorhaben; - Formen des Gemeinschaftszuschusses; - Kriterien für die Auswahl der Vorhaben; - Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse; - Kontrolle, Beurteilung, Begleitung und Bewertung der Vorhaben sowie Unterrichtung der Öffentlichkeit und Publizität. Der Rat hat eine Vielzahl von Änderungswünschen des Parlaments berücksichtigt, die sich insbesondere auf folgendes beziehen: - Förderungswürdigkeit von Vorhaben von Unternehmen, deren Dienste im öffentliche Interesse liegen; - Gewährung der Anleihebürgschaften durch den Europäischen Investitionsfonds oder andere Finanzinstitutionen; - Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen bei der Auswahl der Vorhaben; - Stärkung der Finanzkontrolle und damit zusammenhängender Kontroll- und Verwaltungssysteme. Anstelle der Festlegung einer Hierarchie hinsichtlich der verschiedenen Zielsetzungen nimmt der Rat allerdings nur allgemein Bezug auf die in Artikel 129b des Vertrags bestimmten Ziele. Den Schwerpunkt bei der Auswahl der Vorhaben setzte der Rat auf die finanziellen Aspekte, während die technischen Auswahlkriterien in allgemeinen Leitlinien festgelegt werden sollen.