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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur strukturellen Unternehmensstatistik

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung (Euratom, EG) des Rates zur strukturellen Unternehmensstatistik veröffentlicht. Das allgemeine Ziel der Verordnung besteht darin, daß die Mitgliedstaaten Eurostat mit vergleichbaren statistischen Angaben zu St...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung (Euratom, EG) des Rates zur strukturellen Unternehmensstatistik veröffentlicht. Das allgemeine Ziel der Verordnung besteht darin, daß die Mitgliedstaaten Eurostat mit vergleichbaren statistischen Angaben zu Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung der europäischen Wirtschaft versorgen. Während die statistischen Ämter der einzelnen Staaten auch weiterhin für die Datenerfassung verantwortlich sind, werden in der Verordnung die Normen, Standards und Definitionen aufgeführt, die für das Erstellen vergleichbarer Statistiken innerhalb der europäischen Union erforderlich sind. In der Verordnung gibt es keine Vorschriften über die tatsächlich anzuwendenden Erfassungsmethoden, so daß die Mitgliedstaaten diese ihrer jeweiligen Situation anpassen können. Sie bildet aber den gemeinsamen Rahmen für die Erfassung, Übermittlung und Entwicklung der strukturellen Unternehmensstatistik. Vergleichbare Statistiken werden von der Kommission, den Mitgliedstaaten, den Unternehmen und sonstigen Nutzern benötigt.

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