Skip to main content
European Commission logo print header

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-11-18

Article available in the following languages:

DE EN

Kommission genehmigt Übernahme von Marion Merrel Dow durch HOECHST

Der Text dieser Nachricht wurde unverändert aus der Datenbank RAPID der Europäischen Kommission übernommen: Die Kommission hat am 23. Juni 1995 das Vorhaben der Hoechst AG (Hoechst) genehmigt, 72% der Aktien der Marion Merrell Dow Inc. (MMD) von The Dow Chemical Company zu er...

Der Text dieser Nachricht wurde unverändert aus der Datenbank RAPID der Europäischen Kommission übernommen: Die Kommission hat am 23. Juni 1995 das Vorhaben der Hoechst AG (Hoechst) genehmigt, 72% der Aktien der Marion Merrell Dow Inc. (MMD) von The Dow Chemical Company zu erwerben. Zu einem späteren Zeitpunkt plant Hoechst, die verbleibenden 28% zu erwerben, die sich in Streubesitz befinden. Beide Unternehmen sind in der pharmazeutischen Industrie tätig. Hoechst ist vor allem auf dem europäischen Markt stark, während der Schwerpunkt von MMDs Aktivitäten in den USA liegt. Durch den Kauf von MMD wird Hoechst eines der drei größten Pharma-Unternehmen weltweit mit einem Weltmarktanteil von ca. 4% und einem Pharmaumsatz von ca. 8 Milliarden ECU. Durch den Zusammenschluß von Hoechst und MMD kommt es auf einigen nationalen Pharmamärkten zu signifikanten Marktanteilsadditionen. Eine nähere Prüfung dieser Märkte ergab jedoch, daß sie keine schwerwiegende Probleme im Sinne der Fusionskontrollverordnung aufwerfen. Die Arzneimittelpatente sind in den meisten Fällen bereits ausgelaufen. Darüber hinaus sind beide Firmen in den meisten Märkten, in denen sie tätig sind, dem Wettbewerbsdruck durch andere große Pharmazieunternehmen ausgesetzt. Im Bereich Forschung und Entwicklung überschneiden sich die Forschungsgebiete der beiden Firmen in den sehr breit definierten Arbeitsgebieten "Zentralnervensystem" und "Herz-Kreislauf". Diese Gebiete umfassen eine Vielzahl von Krankheiten und therapeutischen Möglichkeiten. Bei einer näheren Analyse der Forschungsschwerpunkte für bestimmte Indikationen gibt es keine Überschneidungen, die wettbewerbliche Bedenken hervorrufen würden. Aus diesen Gründen hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluß zu genehmigen.

Verwandte Artikel